Paris. . In Frankreich dürfen Frauen ihre Gesichter nicht mehr verschleiern. Wer dennoch eine Burka trägt, muss 150 Euro Strafe zahlen und bekommt einen Kurs in Staatsbürgerkunde. Wie das neue Gesetz durchgesetzt werden soll, weiß noch keiner so genau.

Seit dem Montag dürfen muslimische Frauen in Frankreich nicht mehr voll verschleiert auf die Straße gehen. Das Tragen einer Burka oder einer Nikab in der Öffentlichkeit wird künftig mit einer Geldbuße von 150 Euro und einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bestraft. Wer eine Frau dazu zwingt, sich zu verschleiern, muss mit weitaus empfindlicheren Strafen rechnen.

Das Gesetz war im vergangenen September vom französischen Parlament verabschiedet worden und trat am Montag in Kraft. Präsident Nicolas Sarkozy hatte die Gesichtsschleier als Gefängnisse für Frauen und Angriff auf die Prinzipien der Gleichheit und der Säkularität bezeichnet. Von vielen Muslimen hingegen wurde das Gesetz als stigmatisierend kritisiert. Von den rund fünf Millionen Muslimen in Frankreich tragen nur wenige Burka oder Nikab.

Erste Muslimin droht mit Klage

Schon jetzt droht eine erste Muslimin mit einer Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. „Dieses Gesetz ist ein Verstoß gegen meine europäischen Rechte“, sagte die 32-jährige Kenza Drider aus der südfranzösischen Stadt Avignon, als sie - bis auf einen Augenschlitz verhüllt - am Montagvormittag mit dem Zug in der Hauptstadt Paris ankam. Es sei ihr Recht, sich frei zu bewegen, ihre Meinung zu äußern und ihre Religion auszuüben.

„Ich begehe kein Verbrechen, ich bin durch und durch Französin, und ich übe meine europäischen Rechte aus“, sagte die vierfache Mutter, die in Paris zu einer Fernsehsendung eingeladen war. In Frankreich ist es seit Montag gesetzlich verboten, sein Gesicht zu verschleiern oder zu vermummen; bei Verstößen ist eine Strafe von bis zu 150 Euro und ein Kurs in Staatsbürgerkunde vorgesehen.

„Bloß keine Gewalt“

Das Gesetz werde allerdings „unendlich schwierig anzuwenden“ sein, warnte die Polizeigewerkschaft. Wenn die Polizei in der Öffentlichkeit eine Muslimin mit einem Ganzkörperschleier wie der Burka oder dem Nikab sehe, werde sie die Frau ansprechen und „belehren“, sagte Manuel Roux von der Gewerkschaft SCPN. Sollte die Frau aber auf dem Schleier beharren, werde es „richtig kompliziert“ - denn die Polizei könne sie nicht zwingen und sei vom Innenministerium eigens angewiesen worden, „bloß keine Gewalt“ anzuwenden. Schon ein einfaches Einschreiten der Polizei werde zu Ärger führen, sagte der Gewerkschaftssprecher. „Ich mag mir gar nicht vorstellen was passiert, wenn wir eine verschleierte Frau in einem Problemviertel ansprechen.“ (afp/dapd)