Essen. Der Prozess gegen Starchirurg Christoph Broelsch hat begonnen. Der Ex-Chefarzt des Essener Uniklinikums soll Kassenpatienten Operationen gegen "Geld-Spenden" angeboten haben. Broelsch soll von Todkranken teilweise bis zu 22.000 Euro verlangt haben.

Der Prozess gegen den ehemaligen Chefarzt des Essener Uniklinikums, Christoph Broelsch, wegen Bestechlichkeit und Betrugs hat am Montag vor dem Landgericht der Stadt begonnen. Laut Anklage soll der renommierte Transplantationschirurg von Krebspatienten der gesetzlichen Krankenkassen «Geld-Spenden» verlangt haben, wenn sie von ihm persönlich behandelt werden wollten. Verantworten muss sich der Starmediziner ebenfalls wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung.

Der seit Oktober suspendierte Chefarzt soll in 36 Fällen von den teilweise um ihr Leben bangenden Patienten Zahlungen von bis zu 22.000 Euro eingefordert haben. Insgesamt sollen rund 219.000 Euro auf ein Drittmittelkonto für Forschung und Lehre geflossen sein, auf das der Mediziner Zugriff hatte. Im Einzelfall hat es sich der Anklage zufolge um Beträge zwischen 1.000 und 22.000, meist jedoch um Zahlungen zwischen 5.000 und 7.000 Euro gehandelt.

Vorwürfe stets zurückgewiesen

Zur Last gelegt werden dem Transplantationsexperten auch 22 Fälle von Betrug im besonders schweren Fall, weil er entgegen vertraglicher Verpflichtungen Privatpatienten nicht persönlich behandelt, gleichwohl aber Honorar verlangt und erhalten haben soll. Bekanntgeworden waren die Vorwürfe gegen Broelsch im Mai 2007 durch eine Krebs-Patientin, die sich vergeblich um einen Operationstermin bemüht haben soll.

Broelsch selbst hat die Vorwürfe in der Vergangenheit wiederholt zurückgewiesen und in früheren Interviews erklärt, lediglich einzelnen Kassenpatienten angeboten zu haben, bei einer Behandlung gegen eine Spende auf sein Honorar zu verzichten. Laut Gerichtssprecher ist eine Einlassung des Angeklagten zum Prozessauftakt wahrscheinlich.

In dem zunächst bis Weihnachten angesetzten Verfahren sind 82 Zeugen geladen, darunter zahlreiche Patienten wie auch Mitarbeiter des Klinikpersonals. Broelsch muss bei einer Verurteilung im Höchstfall mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. (ap)