Die Solaranlage ist ausgewählt, doch der Handwerker fehlt: Der Weg zur Energiewende ist oft mühsam. So kommen Verbraucher trotzdem ans Ziel.
Sonnige Zeiten? Arbeit und Aufträge gibt es aktuell mehr als genug für die Monteure von Photovoltaik-Anlagen oder Heizungen. Klimakrise und der Ukraine-Krieg haben für einen massiven Preisanstieg bei Strom und Gas gesorgt, nun will sich Deutschland an die Energie- und Wärmewende machen. Doch bei ihren Sanierungsprojekten in den eigenen vier Wänden müssen Verbraucher mit langen Wartezeiten rechnen. Im Schnitt dauert es in NRW nach Abschluss des Kaufvertrags sechs bis acht Monate, ehe der erste Strom vom Dach fließt, heißt es in der Solarwirtschaft und bei Energieberatern.
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Der Fachkräftemangel und Materialengpässe verzögern viele Vorgaben. Viele Verbraucher haben es außerdem schwer, Handwerksbetriebe zu finden oder Kostenvoranschläge einzuholen. „Die meisten Betriebe sind für ein dreiviertel Jahr mit Aufträgen ausgelastet, sie haben es momentan nicht nötig, um jeden Kundenauftrag zu kämpfen", sagt Jörg Sutter, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Auch bei einigen Komponenten von PV-Anlagen, etwa Energiemanagement oder spezielle Module, gebe es immer noch Lieferzeiten von einem dreiviertel Jahr.
Photovoltaik-Serie: Ein Schritt-für-Schritt-Ratgeber für Verbraucher
Sie interessieren sich für eine PV-Anlage auf dem Dach? In Zusammenarbeit mit Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die klimafreundliche Stromerzeugung. In einer Serie von Artikeln erhalten Sie so einen Schritt-für-Schritt-Ratgeber für Ihr Photovoltaik-Projekt – von der Planung über die Förderung bis zu den Kosten und Pflichten, die der Betreiber beachten muss.
In diesem Artikel erklären wir, wie Sie den richtigen Handwerker finden, um ihre PV-Anlage auf das Dach montieren zu lassen. Wir zeigen, was in einem Angebot stehen sollte und auf was Verbraucher in einem Vertrag mit dem Installationsbetrieb achten müssen.
Mit einem Klick auf die folgenden Themen springen Sie an die Stelle im Text:
- Wen spreche ich an, wenn ich eine Photovoltaik-Anlage kaufen möchte?
- Sollte ich einen bundesweiten oder einen regionalen Anbieter wählen?
- Wie finde ich einen seriösen Anbieter?
- Was sollte in einem Angebot enthalten sein?
- Worauf sollten Verbraucher im Vertrag mit dem Handwerker achten?
- Was ist mit Garantie und Gewährleistung?
- Wen spreche ich an, wenn das Modul etwa aus China kommt?
Wen spreche ich an, wenn ich eine Photovoltaik-Anlage kaufen möchte?
Sutter empfiehlt Verbrauchern, das Vorhaben zu allererst mit einem Energieberater durchzusprechen. Aufgrund der Auslastung hätten viele Handwerksbetriebe im Moment keine Zeit für eine Grundberatung. Sind die grundsätzlichen Details klar – etwa Größe der Anlage, Zustand des Daches oder Zweck der Stromerzeugung –, könne dann ein Fachbetrieb angefragt werden.
Sollte ich einen bundesweiten oder einen regionalen Anbieter ansprechen?
Sutter hält es für einen Vorteil, wenn der Handwerksbetrieb in der Nähe angesiedelt ist und auch einen engen Kontakt zu Lieferanten und Herstellern pflegt: „Den kann ich holen, wenn die Anlage ausgefallen ist oder eine Komponente nicht funktioniert.“ Bundesweite Anbieter gebe es schon lange, darunter auch Unternehmen, die in den vergangenen Monaten die Materialengpässe vorhergesehen und weitsichtig bestellt hätten. „Anders als mancher kleinere Betrieb haben sie die Aufträge reibungslos abarbeiten können", sagt der Energieberater.
Allerdings gebe es auch bundesweite Anbieter, die sehr schnell groß geworden seien und bundesweit viele Monteure einstellten. Sutter: „Darunter waren viele Quereinsteiger, es gab einige Projekte, bei denen sich Bauherren am Ende über Mängel beschwerten. Einzelfälle zwar, doch aus meiner Sicht ein Grund, sich eher an einen regionalen Betrieb zu wenden.“
Wie finde ich einen seriösen Anbieter?
„Erfahrene Betriebe, die seit fünf oder zehn Jahren Anlagen bauen, machen in der Regel keine Anfängerfehler mehr", sagt Sutter. Das sei nachprüfbar. Kompetenz und Erfahrung lassen sich durch Weiterbildungen oder regelmäßige Schulungen bei Herstellerunternehmen belegen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Bauherren sollten sich zudem Referenzen nennen lassen und andere Kunden nach deren Erfahrungen fragen.
„Wichtig ist zudem, dass der Installationsbetrieb die Bestandteile der Anlage optimal aufeinander abstimmt", sagt Sutter. Beispiel: Soll mit dem Solarstrom auch eine Wärmepumpe, ein Speicher oder eine Wallbox versorgt werden, sollten die verschiedenen Komponenten nicht von unterschiedlichen Betrieben montiert werden.
Was sollte in einem Angebot enthalten sein?
Die Verbraucherzentrale rät, mindestens drei Angebote einzuholen, um Preise zu vergleichen. Ohne einen Vor-Ort-Besuch sei ein vernünftiger Kostenvoranschlag nicht möglich. „Von einem Telefongespräch mit dem Handwerker, bei dem ihm mit der Handykamera der Kellerraum gezeigt werden soll, rate ich dringend ab", sagt Energieberater Sutter.
Im Angebot selbst sollten alle Komponenten der PV-Anlage genau beschrieben sein. Bauherren sollten zudem prüfen, ob in den Kosten für Montage und Netzanschluss alle dafür benötigten Bauteile und Arbeiten aufgeführt sind. „Bei einem regionalen Anbieter habe ich im Streitfall und bei Reklamationen kurze Reaktionszeiten“, sagt Sutter.
Wird der Auftrag erteilt, sollten Verbraucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchlesen und den Handwerker nachfragen, wen etwas unverständlich ist. „Wir raten Bauherren außerdem dazu, keine Vorauszahlungen zu leisten, wenn die Leistungen noch nicht erbracht sind“, so Sutter.
» Tipp: Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Checkliste aufgelistet, was in einem Angebot für eine PV-Anlage enthalten sein sollte. Ein kostenloses PDF kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Worauf sollten Verbraucher im Vertrag mit dem Handwerker achten?
Wichtig sei ein besonderes Dokument, erinnert die Verbraucherzentrale: Die Betreiber der PV-Anlage sollten sich vom Installationsbetrieb ein „Anlagenprotokoll“ des Systems ausstellen lassen. Damit bestätigten die Handwerksbetriebe, dass die Anlage und die Komponenten nach dem Stand der Technik geplant und installiert wurden. Darin enthalten sei auch eine Protokollvorlage für die Übergabe der fertigen Anlage. In diesem Protokoll sei dokumentiert, dass die Anlage oder der Speicher bei der Übergabe korrekt funktionierten.
» Tipp der Verbraucherzentrale: Der Bundesverband Solarwirtschaft hält auf dieser Seite ein Verzeichnis registrierter Handwerksbetriebe bereit. Nur diese Betriebe dürften die Anlagenprotokolle übergeben.
Was ist mit Garantie und Gewährleistung?
Wird eine PV-Anlage installiert, gilt in der Regel eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. In diesem Zeitraum muss der Installationsbetrieb für Sachmängel haften. Anders gesagt: Der Käufer hat ein Recht auf ein Produkt ohne Mängel – die Anlage muss die versprochenen Erträge und Leistung bringen. Oft wird bei Kaufverträgen auch ein separater Vertrag für Montage und Wartung abgeschlossen. In diesem Fall kann sich die Gewährleistungsfrist auf fünf Jahre erhöhen.
Fällt die PV-Anlage aus, kann der Käufer eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen, so die Verbraucherschützer. Ausführen muss das der Verkäufer, der sämtliche Kosten für Transport, Materialien und Monate trage.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Gewährleistungen werden Garantien von den Herstellern freiwillig eingeräumt. Mit dem Angebot sollten sich Bauherren auch die Garantiebedingungen aushändigen lassen, rät Sutter. Darin sei etwa angegeben, ob eine Komponente für eine Garantie bei dem Hersteller registriert werden müsse.
Energieberater Jörg Sutter rät dringend, sich die Garantiebedingungen für Module, Speicher und Wechselrichter genau durchzulesen. „Das sind die Komponenten, die am stärksten beansprucht werden“, sagt er. Wichtig seien hier die Angaben zum Garantiegeber sowie zur Dauer und Leistungen der Garantie. ↑ Zurück zur Auswahl
Wen spreche ich an, wenn das Modul etwa aus China kommt?
In den Garantiebedingungen müsse angegeben sein, an wen sich Betroffene wenden sollen, so die Verbraucherzentrale. Meist sei dies der Hersteller, der mit Adresse, Telefonnummer oder E-Mailadresse im Dokument aufgeführt. Allerdings gebe es Regelungen, die Verbraucher vor kundenfeindlichen Garantiebedingungen schützten. Unzulässig seien etwa zu kurze Fristen, um Klage einzureichen, sowie Gerichtsorte wie etwa Madrid oder New York, so die Verbraucherzentrale NRW.
Hier finden Sie die Artikel unserer Photovoltaik-Serie (wird ergänzt):
- 1. Photovoltaik auf dem Dach: Was Einsteiger wissen müssen
- 2. Die ersten Schritte zur eigenen Solaranlage
- 3. So finden Sie den richtigen Handwerksbetrieb
- 4. Das Wichtigste über Solarmodule und Technik
- 5. Kosten, Erträge, Renditen: Wann Solaranlagen Geld verdienen
- 6. Photovoltaik-Anlagen: Wo es in NRW noch Fördergelder gibt
- 7. Neue Regeln für 2023: Die wichtigsten Steuertipps
- 8. Solaranlagen: Mieten statt kaufen – lohnt sich das?
- 9. Wartung, Pflege, Pflichten: So laufen PV-Anlagen 20 Jahre
- 10. Solarboom in NRW: Alles über Balkonkraftwerke