Witten. Die Stadt lässt sich vom Winter nicht aufs Glatteis führen. Streumittel sind da, und genügend Fahrzeuge. Aber was muss die Bürgerschaft tun?
Alle Jahre wieder: Kaum gibt es den ersten Frost oder Schnee, kommen Fragen nach städtischen Salzvorräten und Rufbereitschaft des Betriebsamtes. auf Doch die Stadt Witten ist schon vorbereitet.
„Bevor es in den kommenden Tagen noch mal wärmer wird, hier die beruhigende Botschaft für alle kalten Tage: Das Betriebsamt der Stadt Witten hat seine Rufbereitschaft organisiert und ist vorbereitet!“, heißt es in einer Mitteilung.
1400 Tonnen Streusalz für Wittens Straßen
In der Salzhalle lagern etwa 1400 Tonnen Streusalz. Insgesamt kann das Betriebsamt fünf große Streuwagen für die Hauptverkehrsachsen, fünf kleine für die Nebenstraßen und die Handkolonnen in Gang setzen.
Wenn es nötig ist, kommt der städtische Winterdienst schon vor dem Berufsverkehr zum Einsatz. Wenn Schnee und Eisglätte vorhersehbar sind, starten die Einsatzfahrzeuge zu Kontrollfahrten. Je nach Wetterlage werden die Straßen manchmal auch vorbeugend gestreut.
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Die Einsätze auf den Wittener Straßen folgen einer Prioritätenliste. Ganz oben stehen Haupt- und Durchgangsstraßen sowie die Strecken von Bussen und Straßenbahnen. Nebenstraßen und kleinere Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen kommen danach an die Reihe. Um wichtige Verkehrsverbindendungen außerhalb geschlossener Ortschaften kümmert sich der Landesbetrieb Straßen NRW.
Auch auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Steigungen und anderen Gefahrenstellen sorgt das städtische Betriebsamt für Sicherheit. Hier sind Mitarbeitende zu Fuß unterwegs und leisten solide Handarbeit.
Wittener müssen sich auch selbst um Winterdienst kümmern
Doch Winterdienst ist auch Bürgerpflicht. „Freundliche Erinnerung, bevor irgendwann der erste Schnee in Witten liegen bleibt: Auch Wittenerinnen und Wittener könnten in die Lage kommen, streuen oder Schnee fegen zu müssen“ heißt es weiter.
Denn: Eine Reihe von Anliegerstraßen wird gar nicht bedient, weil der Winterdienst auf die Bewohnerinnen und Bewohner übertragen wurde. Doch für die normalen Gehwege vor den Häusern sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Es gilt die Satzung für den Winterdienst.
Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden. Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr vom Himmel fällt, ist unverzüglich zu beseitigen – aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien. Alles, was nach 20 Uhr vom Himmel fällt, kann bis zum folgenden Tag um 7 Uhr liegen bleiben, sonn- und feiertags sogar bis 9 Uhr.
Streusalz nur bei Eisregen zulässig
Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, damit der Verkehr nicht behindert wird und die Gullys frei bleiben, denn später muss das Schmelzwasser schnell abfließen können.
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Zudem müssen der Umwelt zuliebe ausschließlich abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden. Keine Regel ohne Ausnahme: „Nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen“, heißt es, „sollte man auf Nummer sicher gehen und Salz verwenden.“
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