Witten. Witten will seinen kommunalen Wärmeplan extern erarbeiten lassen. Die öffentliche Ausschreibung ist gestartet.

Die Stadt Witten soll bis Ende Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen, so schreibt es ein Gesetz der Ampelregierung vor. Die Wärmeplanung regelt, wie einzelne Stadtteile oder Straßenzüge beheizt werden können, ob etwa ein Anschluss ans Fernwärmenetz infrage kommt oder ob es doch die Wärmepumpe wird. Nun kommt Bewegung in die Sache.

Schon vor einem Jahr hatten die Vorüberlegungen zusammen mit den Stadtwerken begonnen. Nun will die Stadt konkreter in die Planungen einsteigen. Dafür sucht sie derzeit einen externen Dienstleister, der den Plan für sie erarbeiten soll. Eine entsprechende öffentliche Ausschreibung läuft seit Anfang September. Vergeben werden soll der Auftrag dann im Dezember. Ziel sei es, den Kommunalen Wärmeplan (KWP) deutlich vor dem gesetzlichen Stichtag durch den Rat der Stadt beschließen zu lassen, teilt die Stadt mit.

Untersuchungen sollen zeigen, wo in Witten am besten wie geheizt wird

Dazu werden zunächst Gebiete herausgefiltert, die nicht über ein klimafreundliches Wärmenetz versorgt werden können. Für diese müssen dezentrale Lösungen, zum Beispiel in Form einer Wärmepumpe, gefunden werden. Danach erst wird die Bestandssituation in den Blick genommen und analysiert. Dazu werden die aktuelle Gebäude- und Siedlungsstruktur sowie die vorhandene Energieinfrastruktur erfasst.

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Im Anschluss folgt eine Potenzialanalyse. Sie soll einerseits aufzeigen, wo etwa erneuerbare Energien genutzt werden könnten, wo Wasserstoff oder industrielle Abwärme. Andererseits soll die Analyse aber auch sichtbar machen, wo Energie eingespart werden könnte - etwa durch die Sanierung von Bestandsgebäuden oder durch eine erhöhte Energieeffizienz in Gewerbe und Industrie.

Wärmeversorgung ausschließlich durch erneuerbare Energien oder Abwärme

All diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung. Entwickelt werden soll ein „maßgebliches Zielszenario“, so die Stadt. Gleichzeitig werden auch voraussichtlich „Wärmeversorgungsgebiete“ festgelegt, inklusive der für das jeweilige Gebiet vorgesehenen Art der Wärme.

„Es gilt, Maßnahmen festzulegen, die eine Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr 2045 sicherstellen“, fasst die Stadt zusammen. Das Wärmeplanungsgesetz sieht übrigens auch vor, die Ergebnisse der Voruntersuchungen online zu veröffentlichen. So können Eigenheimbesitzer auf dem Laufenden bleiben, was für ihr Wohngebiet vorgesehen ist.

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