Witten. Nun ist es amtlich: In Witten gilt ab Mitternacht (24.4.) eine Ausgangssperre, der wohl umstrittenste Teil der Bundesnotbremse. Was das bedeutet.

Die Behörden lassen sich am Freitag (23.4.) viel Zeit mit der Mitteilung, ab wann denn nun eine Ausgangssperre im EN-Kreis und in Witten gilt. Um 17.50 Uhr trudelt dann die Allgemeinverfügung des Landes endlich ein. Ab Mitternacht (24.4.) dürfen die Bürger bis fünf Uhr morgens nicht mehr vor die Tür.

Die Bundesnotbremse mit der Ausgangssperre greift überall dort, wo die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen. Das ist im Kreis schon seit zehn Tagen der Fall. Witten liegt derzeit sogar deutlich über 200 (224). Entscheidend ist der Durchschnittswert des Kreises. Der lag am Freitag über 150. Das heißt: Es kommt zu den teils drastischen Maßnahmen.

Alleine darf man in Witten noch bis Mitternacht joggen oder spazieren gehen

Das Ordnungsamt in Witten will die Ausgangssperre kontrollieren.
Das Ordnungsamt in Witten will die Ausgangssperre kontrollieren. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Die umstrittene „Ausgangsbeschränkung“ gilt ab diesem Samstag (24.4.). Möglich macht das eine Verschärfung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Künftig darf man das Haus von 22 Uhr bis 5 Uhr nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten für Einzelpersonen, die bis 24 Uhr alleine spazieren gehen oder joggen.

Oder für Menschen, die von Berufs wegen noch unterwegs sein müssen, medizinische Hilfe brauchen, unaufschiebbar Personen betreuen oder den Hund ausführen müssen. Alle anderen müssen im Haus bleiben. So will man weitere Kontakte und Mobilität vermeiden. Das Ordnungsamt hat Kontrollen angekündigt, die Polizei will daran mitwirken.

„Für den Fall, dass es in Bochum, Herne und Witten zu coronabedingten Ausgangsbeschränkungen kommen sollte, werden wir die nächtlichen Kontrollmaßnahmen der Ordnungsämter unterstützen - im Rahmen der Amtshilfe, mit gesundem Augenmaß und der Hoffnung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger damit vernünftig umgehen“, erklärt Hauptkommissar Volker Schütte.

Ordnungsamt dürfte Innenstadt in Witten und Knotenpunkte wie Bahnhof verstärkt kontrollieren

Mit Kontrollen ist zum Beispiel an Verkehrsknotenpunkten wie dem Hauptbahnhof in Witten zu rechnen.
Mit Kontrollen ist zum Beispiel an Verkehrsknotenpunkten wie dem Hauptbahnhof in Witten zu rechnen. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Wo speziell kontrolliert wird, dazu macht die Stadt keine Angaben. Mit Sicherheit dürften die Einsatzkräfte verstärkt ein Auge auf die City haben und Verkehrsknotenpunkte wie Haupt- und Busbahnhof. Wer nach 22 Uhr unterwegs ist, sollte einen guten Grund haben. Sonst drohen Bußgelder. Passierscheine sind laut Stadt nicht vorgesehen.

Was droht noch aufgrund der Bundesnotbremse? In Kitas dürfe der „eingeschränkte Regelbetrieb“ weiterlaufen, so die Stadt. Sprecher Jörg Schäfer: „Die Notbetreuung greift dort erst, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz im Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt.“ Der EN-Kreis liegt aktuell (Stand Freitag) bei 157,4, an den Vortagen waren es 151,5 und 132,7 Infektionen/100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Stadt Witten: Wechselunterricht an Schulen geht vorerst weiter

Nur FFP2-Masken im Nahverkehr

An dem Fahrplan der Bogestra ändert sich abends nichts. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufstätige zur Arbeit bzw. wieder nach Hause kommen. Allerdings müssen bei den längst üblichen Inzidenzwerten von über 100 in Bus und Bahn ab sofort FFP2-Masken getragen werden, die medizinische Maske reicht nicht mehr.Das neue Infektionsschutzgesetz ist zunächst bis 30. Juni befristet. „Körpernahe Dienstleistungen“ (Frisör z.B.) bleiben erlaubt. Individualsport im Freien ist mit Personen des eigenen Haushalts oder maximal zwei Personen möglich. Fünf Kinder (bis 14 J.) dürfen kontaktlos als Gruppe sporten.

Das heißt: Auch der Wechselunterricht an Schulen mit mindestens zwei Schnelltests pro Woche geht vorerst weiter. Dort wird der Präsenzunterricht erst ab einer Inzidenz von über 165 im Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen untersagt. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen. Das heißt die Abi-Prüfungen sind erst mal sicher. Bangen müssen dagegen einmal mehr die Einzelhändler.

Steigt die Inzidenz an drei Tagen hintereinander auf 150 oder mehr, reicht selbst ein negativer Corona-Test nicht mehr. Dann gilt wieder „Click & Collect“, bestellen und abholen. In den Supermarkt bis 22 Uhr? Das wird ab sofort auch nicht mehr möglich sein. Die noch nie dagewesene Ausgangssperre macht’s möglich.