Witten. Aufatmen in Witten: Für die Bürger im EN-Kreis bleibt es bei den Lockerungen vom 8. März. Voraussetzung ist ein negativer Test. So kam es dazu.

Im EN-Kreis wird die Notbremse doch nicht fest angezogen. Die Entscheidung ist am Samstag (27.3.) kurzfristig gefallen. Das Land hat die erforderliche Verfügung des Kreises am Vormittag genehmigt. Das heißt: Für die Menschen im EN-Kreis bleibt es in den Bereichen Einzelhandel, Kultur und Sport bei den Lockerungen vom 8. März. Voraussetzung dafür ist aber jetzt ein tagesaktueller negativer Schnelltest.

Noch am Freitag hatte es so ausgesehen, als würde die Notbremse in der kommenden Woche greifen. Erst war von Mittwoch die Rede, am Abend dann bereits vom Montag. Dass das Land doch Lockerungen erlaubt, kam für Kreis und Städte am Freitag unerwartet. „Wie von den Inhalten der neuen Coronaschutzverordnung wurden wir auch von diesem Schritt überrascht. Natürlich haben wir umgehend darauf reagiert und die in der Verordnung genannten Möglichkeiten genutzt“, so Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs im Schwelmer Kreishaus. In einer Telefonkonferenz seien die nötigen Absprachen mit den Bürgermeistern getroffen worden.

Genügend Testkapazitäten in Witten und im EN-Kreis vorhanden

Schnell war klar: Der Kreis will die Notbremse wieder lockern und den Spielraum nutzen, den das Land dafür gibt. Das geht aber nur, wenn eine ausreichende Infrastruktur für Schnelltests in den Städten vorhanden ist, außerdem muss das Land eine auf die jeweiligen Kommunen zugeschnittene Verfügung genehmigen. Beides kein Problem für den EN-Kreis: „Dank des Engagements zahlreicher Anbieter sowie der Kreis- und Stadtverwaltungen verfügen wir ja inzwischen über genügend Testkapazitäten“, so Schäfer. Die erforderliche Verfügung sei daher gleich am Samstagvormittag an das Land geschickt worden. „Sie wurde umgehend genehmigt“, so Schäfer.

Da das Gesundheitsministerium die Ampel auf grün gestellt hat, bleibt es für die Bürgerinnen und Bürger des EN-Kreises bei Einkauf, Kultur und Sport bei den Lockerungen vom 8. März. Shoppen mit Termin ist also weiterhin möglich, Voraussetzung dafür ist ein tagesaktueller negativer Schnelltest von einem Testzentrum. Pro Woche ist einer dieser Tests kostenlos. Ob die Läden und Kultureinrichtungen so schnell reagieren können und weiterhin öffnen – sie waren ja auf Schließungen eingestellt – wird sich zeigen. Das Märkische Museum und die Bibliothek Witten hatten schon eine zweiwöchige Zwangspause verkündet. Werden sie jetzt doch öffnen? „Das ist noch nicht entschieden, das beraten wir am Montag“, sagt Kulturforums-Chefin Jasmin Vogel.

Kontaktbeschränkungen ab Montag verschärft

Trotz der möglichen Lockerungen gelten aber ab Montag wieder strengere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand plus einer anderen Person, Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Vorgabe ausgenommen. Eine Ausnahme gilt zudem über Ostern, vom 1. bis 5. April sind trotz einer Inzidenz von über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen zulässig.„Unverändert bleibt es dabei: Sowohl den verantwortlichen Behörden auf kommunaler Ebene wie auch den Bürgerinnen und Bürgern wird nach wie vor viel zugemutet und abverlangt. Es ist für alle nicht leicht, den Durchblick zu behalten und jederzeit das notwendige Vermögen zum Durchhalten aufzubringen“, macht Landrat Olaf Schade deutlich.

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Gleichzeitig appelliert er: „Wenn wir einigermaßen durch die dritte Coronawelle kommen wollen, dann kommt es weiterhin auf jede und jeden Einzelnen an. Jeder muss sich, so schwer es auch fallen mag, an die Vorgaben halten: Tragen Sie Maske, reduzieren Sie Ihre Kontakte, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten.“ Informationen zu den Schnelltest Angeboten und Anbietern in den neun kreisangehörigen Städten finden sich unter anderem auf den Internetseiten des Kreises und der Städte sowie in der Ennepe-Ruhr-Kreis App.