Mülheim. Seit November gilt ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an NRW-Bahnhöfen, auch in Mülheim. Die Bundespolizei zieht eine erste Bilanz.
In Nordrhein-Westfalen gelten zur Weihnachtszeit verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an Bahnhöfen – darunter auch am Mülheimer Hauptbahnhof. Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung (AGV) erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an insgesamt 26 Bahnhöfen in NRW verbietet. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit der Reisenden, insbesondere im Zuge des Weihnachtsmarktreiseverkehrs, zu erhöhen.
Die Entscheidung, ein Mitführverbot für Messer, Waffen und andere gefährliche Gegenstände durchzusetzen, basiert auf einer umfangreichen Gefahrenprognose. Neben der polizeilichen Statistik spielen auch Großveranstaltungen, wie Konzerte und eben auch Weihnachtsmärkte, eine große Rolle. Gerade die Messerattacken in Solingen und Siegen hätten gezeigt, dass kleine Städte Ziele von terroristischen Taten sein können, so die Bundespolizei.
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Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen am Mülheimer Hauptbahnhof
Seit 2020 verzeichnete die Bundespolizei keine Steigerung bei den Gewaltdelikten am Mülheimer Hauptbahnhof. Diese bewegen sich in der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) konstant im einstelligen Bereich. Trotzdem wurde der Mülheimer Hauptbahnhof in die Allgemeinverfügung aufgenommen.
Grund hierfür ist zum einen das Ruhrgebiet als Ballungsraum. Die Zahl der registrierten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW bleibt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Im Schnitt benutzen jeden Tag mehr als sechs Millionen Reisende die Bahn – aufs Jahr gerechnet sind das etwa drei Milliarden Menschen. Die Bundespolizei sieht in den Bahnhöfen wichtige Gefahrenfilter, um Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Der Mülheimer Hauptbahnhof hat somit als zentraler Verkehrsknotenpunkt eine große Bedeutung im Sicherheitskonzept.
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Trotz des Verbots führt die Bundespolizei keine Vollkontrollen durch. Stattdessen werden stichprobenartig verstärkt Kontrollen durchgeführt. Am Mülheimer Hauptbahnhof gab es bisher (Stand: 13. Dezember) zwei Verstöße gegen das Waffenverbot. Dabei wurden eine Schere und ein Schraubenzieher sichergestellt. Insgesamt wurden in NRW knapp 300 Verstöße festgestellt, bei denen 330 gefährliche Gegenstände, darunter etwa 200 Messer, beschlagnahmt wurden.
„Feiern ja, aber ohne Waffen und Messer.“
Neben den stichprobenartigen Kontrollen spielt auch die in diesem Jahr ausgebaute Videoüberwachung am Mülheimer Hauptbahnhof eine wichtige Rolle bei der Sicherheit. Zudem kooperiert die Bundespolizei eng mit der Polizei NRW, der Deutschen Bahn (DB AG) und den Ordnungsämtern.
Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für die Weihnachtszeit: Mülheim als wichtiger Verkehrsknoten
Das Mitführverbot wird nicht nur durch Kontrollen und Strafen durchgesetzt, sondern soll auch die Bevölkerung für die Gefahren beim grundlosen Mitführen von Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen sensibilisieren. Anfangs harmlose Auseinandersetzungen können durch den Einsatz solcher Objekte, teilweise auch Alltagsgegenstände, schnell in schwere Gewalttaten eskalieren. Mit diesen konsequenten Maßnahmen will die Bundespolizei ein klares Signal senden: „Feiern ja, aber ohne Waffen und Messer“.
Die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zur verstärkten Polizeipräsenz sind laut Bundespolizei überwiegend positiv. Viele empfänden die Maßnahmen als notwendig und zeigten großes Interesse. Durch die Allgemeinverfügung zur Weihnachtszeit sei es laut Bundespolizei gelungen, die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen in einem erheblichen Maße zu verhindern. Dies würden gerade die reduzierten Feststellungen der letzten Wochen deutlich zeigen.
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