Mülheim. Nicht zum ersten Mal wurde ins Vereinslokal eines Mülheimer Fußballklubs eingebrochen. Auch der mutmaßliche Täter ist kein unbeschriebenes Blatt.

Beinahe auf frischer Tat ertappt worden wäre ein mutmaßlicher Einbrecher, der sich Zugang zum Vereinsheim des Fußballvereins SV Heißen verschafft hatte. Am frühen Mittwochmorgen (26. Juni) war dort gegen 5.10 Uhr die Alarmanlage ausgelöst und die Polizei gerufen worden.

Als sie an der Sportanlage an der Hardenbergstraße ankamen, bemerkten die Streifenwagenbesatzungen den weithin sichtbaren optischen Alarm und fanden eine offene Tür mit Einbruchsspuren vor.

Polizei entdeckt Verdächtigen nahe dem Einbruchsort in Mülheim-Heißen

In den Räumen trafen die Beamten niemanden mehr an. Da der Täter aber noch nicht weit gekommen sein konnte, löste die Einsatzleitstelle der Polizei eine Tatortbereichsfahndung aus. Tatsächlich traf eine Polizeistreife kurz darauf unweit des Einbruchsortes, an der Straße Wiescher Hof, einen verdächtigen jungen Mann an. Bei seiner Durchsuchung wurde Einbruchswerkzeug gefunden und sichergestellt, so die Polizei.

Bei dem Tatverdächtigen, der offenbar durch die eintreffenden Beamten gestört worden war, handelte es sich laut Polizei um einen 33 Jahre alten Mann, der über keinen festen Wohnsitz verfügt. Er sei der Polizei bereits einschlägig als Einbrecher bekannt, erklärte Polizei-Pressesprecher Rene Bäuml.

Pächterin von Mülheimer Vereinsgaststätte spricht von hohem vierstelligen Schaden

Auch für den Vereinsvorsitzenden des SV Heißen, Norbert Zmorek, war der Einbruch kein neues Szenario: „Wir hatten leider im Laufe der Zeit schon mehrere Einbrüche. Beim letzten musste der Täter wohl flüchten, weil die Polizei so schnell da war.“

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Für die Pächterin der Vereinsgaststätte, in die eingebrochen wurde, Margarete Romanoska, ist der kriminelle Akt mehr als ärgerlich. Obwohl der Täter keine Aussicht auf nennenswerte Beute hatte, da in dem Vereinslokal über Nacht kein Geld aufbewahrt werde, betrage der Schaden an der Tür nach ihrer Einschätzung etwa 8000 Euro.

Nach Rücksprache der Polizei mit der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde aus Verhältnismäßigkeitsgründen auf eine richterliche Vorführung des Beschuldigten zum Erlass eines Haftbefehls verzichtet. In Untersuchungshaft muss der mutmaßliche Einbrecher also nicht, bis er sich vor Gericht verantworten muss. Weitere Ermittlungen folgen.

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