Moers/Duisburg. Ende 2024 haben die Stadt Moers und der BUND ihre Klagebegründungen eingereicht. Seither ist es ruhig geworden. Das ist der aktuelle Stand.
Um die Frage, ob auf der Halde Lohmannsheide zwischen Moers und Duisburg eine Mülldeponie errichtet wird, ist es in den vergangenen Wochen still geworden. Wie berichtet, klagen sowohl der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) als auch die Stadt Moers gegen die Pläne zur Errichtung einer DK1-Depnonie auf der Bergehalde. Beide haben Ende vergangenen Jahres fristgerecht ihre Klagebegründungen beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht. Seither war nichts Neues zum Thema zu hören.
Viel kann die Stadtverwaltung auf Anfrage der Redaktion auch jetzt nicht sagen. „Leider gibt es hier keinen neuen Stand“, berichtet Stadtsprecher Thorsten Schröder. „Wir warten immer noch auf den Verhandlungstermin und stimmen uns ansonsten mit dem BUND ab.“ Auch im benachbarten Duisburg können die Verantwortlichen im Rathaus keinen neuen Sachstand verkünden. Die Stadt Duisburg klagt selbst nicht, hatte aber angekündigt, das Klageverfahren der Moerser zu unterstützen. An diesem Punkt habe sich nichts geändert, bestätigt ein Stadtsprecher.
Deponie Lohmannsheide zwischen Moers und Duisburg: Passiert vor dem Sommer nichts mehr?
Die BUND-Vorsitzende in Duisburg, Kerstin Ciesla, wagt eine Prognose: „Vor dem Sommer passiert da mutmaßlich nichts.“ Laut ihr haben sowohl die Firma DAH1, welche die Deponie errichten möchte, als auch die zuständige Bezirksregierung um eine Fristverlängerung gebeten, um sich mit den Klagebegründungen auseinanderzusetzen. „Das heißt, wir hatten sechs Wochen Zeit für eine Klagebegründung – und die sagen, sie kämen mit der Zeit nicht hin.“
„Vor dem Sommer passiert da mutmaßlich nichts.“
Dass es Bitten um eine Firstverlängerung gab, bestätigt eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Demnach habe das Land, das durch die Bezirksregierung in der Angelegenheit vertreten wird, Zeit bis Ende März erbeten, der Deponiebetreiber bis Ende April. „Das hält sich alles im üblichen Rahmen“, ordnet die Sprecherin ein. Sie betont: „Für die Fristen, die wir der Gegenseite setzen, gibt es keine Vorgaben.“
Klagen gegen Deponie-Pläne: Sechs Wochen sind „keine gesetzliche Frist“
Insgesamt beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht aktuell mit insgesamt vier Klagen zum Thema: Neben der Stadt Moers und dem BUND habe auch die Caritas Klage eingereicht, zudem klage der Betreiber selbst gegen bestimmte Detailregelungen im Planfeststellungsbeschluss. Zum Vorwurf, dass die Gegenseite im Vergleich nur sechs Wochen Zeit hatte, berichtet die Sprecherin: „Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist die Klage binnen 10 Wochen ab Klageerhebung zu begründen, verspätetes Vorbringen darf nicht berücksichtigt werden. Die Frist für die Klageerhebung beträgt 1 Monat.“ Das heißt: Wer diese einmonatige Klagefrist ausschöpft, hätte gut 14 Wochen Zeit für die Begründung gehabt.
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Die vom BUND genannten sechs Wochen seien keine gesetzliche oder durch das Gericht gesetzte Frist. „Es war wohl der Zeitraum, der dem BUND nach Akteneinsicht tatsächlich verblieb, um die Klagebegründung zu fertigen und einzureichen.“ Derweil rüstet sich der BUND für die nächsten Runden, berichtet Kerstin Ciesla. Die Akteneinsicht mit der Stadt zum Thema laufe gut, betont sie.
Damit die Naturschützer überhaupt so weit kommen konnten, waren zahlreichen Spenden notwendig, um die enormen Kosten eines Klageverfahrens zu decken. „Wir haben etliche Spenden bekommen“, freut sich Ciesla. Einige Spender, die mehr als 300 Euro gespendet haben, hätten allerdings versäumt, eine Adresse anzugeben. „So können wir keine Spendenquittungen ausstellen“, erklärt die Vorsitzende. Wer sich angesprochen fühlt, den bittet sie, eine Mail mit Name und Adresse an info@bund-duisburg.de zu schicken.
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