Herne. Am 19. Januar ist für einige Jahrgänge die Frist abgelaufen, ihren Führerschein umzutauschen. Doch was passiert, wenn man diese verpasst hat?
Wie in jedem Jahr endete am 19. Januar für einige Jahrgänge die Frist, ihren Führerschein umzutauschen. Führerscheine, die 1971 oder später ausgestellt worden sind, mussten bis zu diesem Tag in ein fälschungssicheres EU-Exemplar getauscht werden. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie. Wer wann an der Reihe ist, ergibt sich aus einem Stufenplan (siehe unten). Doch was passiert, wenn man nicht rechtzeitig den Führerschein umgetauscht hat? Die WAZ hat bei der Stadt Herne nachgefragt.
Inhaberinnen und Inhabern von Papierführerscheinen, die bereits hätten getauscht werden müssen, drohe in Deutschland maximal ein Bußgeld von 10 Euro, sagt Stadtsprecher Tobias Kindel.
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2024 seien insgesamt 3568 Papierführerscheine in EU-Kartenführerscheine umgetauscht worden. Darüber hinaus hätten in 2024 bereits 171 Kundinnen und Kunden vorzeitig ihren unbefristeten Kartenführerschein in den befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht.
Stadt erinnert nicht an den Führerscheinumtausch
Wer den 19. Januar verpasst hat, könne auch nachträglich jederzeit seinen Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde umtauschen. Es komme häufig vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer die Frist verpassen, so Kindel. „Eine Statistik über fristgemäße und zu spät getauschte Führerscheine gibt es jedoch nicht.“
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Damit jeder, der seinen Führerschein fristgerecht umtauschen möchte, auch einen Termin bekommt, gibt es laut Kindel seit Beginn der Umtauschfrist einen zusätzlichen Strang „Umtausch in den EU-Kartenführerschein“. Dieser werde von neu einzuarbeitenden Kolleginnen und Kollegen sowie von Mitarbeitenden aus Spezialsachgebieten bedient und biete je nach personellen Ressourcen circa 30 bis 40 Sondertermine pro Woche.
Erfahrungsgemäß sei dieser bis auf die Zeit ab circa Mitte November bis Mitte Februar oft nicht ausgebucht. Von Seiten der Stadt gebe es keine Erinnerungen, dass der Führerschein getauscht werden muss: „Dies ist weder technisch noch datenschutzrechtlich umsetzbar“, so Kindel.
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Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in fälschungssichere und EU-einheitliche Kärtchen umgetauscht werden. Mit der neuen Richtlinie sollen die innerhalb der EU geltenden Führerscheine vereinheitlicht und auf den neusten Stand gebracht werden. Bei rosa oder grauen Papierführerscheinen (Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998) richtet sich die Befristung nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Bei den ab 1. Januar 1999 ausgestellten EU-Kartenmodellen richtet sich die Befristung nach dem Ausstellungsjahr. Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht betroffen, weil sie ohnehin für 15 Jahre befristet sind.
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Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Vor 1953 : bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958 : bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964 : bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 : bis 19. Januar 2024
1971 oder später: bis 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (EU-Kartenführerscheine):
1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
2008: bis 19. Januar 2029
2009: bis 19. Januar 2030
2010: bis 19. Januar 2031
2011: bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Auskünfte zum Umtauschverfahren und zum Ablauf finden sich auf der Website der Stadt Herne. Umgetauscht werden die Führerscheine beim Straßenverkehrsamt an der Südstraße 8. Kontakt: 02323 16 25 80.