Herne. Scheckkarten-Führerscheine müssen bald getauscht werden. Und nicht nur das: Auch Jüngere sind bald dran. Alle wichtigen Infos im Überblick.

Dass die alten rosafarbenen oder grauen Führerscheine umgetauscht werden müssen, das ist mittlerweile bekannt. Doch auch die jüngere Generation, die schon einen Führerschein im Scheckkartenformat bekommen hat, muss bald handeln.

Und: Selbst die, die nach Januar 2013 ihren Führerschein gemacht haben, müssen diesen nach 15 Jahren tauschen. Das heißt: Die ersten Jahrgänge sind dann schon 2028 dran. Doch wann muss wer tauschen und was passiert, wenn nicht rechtzeitig der alte Lappen gegen einen neuen getauscht wird? Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Warum muss der Führerschein getauscht werden?

Nach einer EU-Richtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist übrigens auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen

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Wie lange sind die Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Vor 1953 : bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958 : bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964 : bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 : bis 19. Januar 2024
1971 oder später: bis 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (EU-Kartenführerscheine):

1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
2008: bis 19. Januar 2029
2009: bis 19. Januar 2030
2010: bis 19. Januar 2031
2011: bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Wann müssen die Führerscheine, die nach 2013 gemacht wurden, getauscht werden?

Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden. Das gilt auch für Motorradführerscheine. Sie alle sind zukünftig alle 15 Jahre zu erneuern. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn man nicht rechtzeitig den Führerschein tauscht?

Der Autofahrer oder die Autofahrerin habe auch weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis und dürfe weiter fahren. Lediglich der Führerschein sei abgelaufen, erklärte Christoph Hüsken im vergangenen Jahr. „Wenn man kontrolliert werden sollte, was sehr selten ist, fallen zehn Euro Verwarnungsgeld an.“

Wo kann ich den Führerschein umtauschen?

In Herne erfolgt der Umtausch beim Straßenverkehrsamt an der Südstraße. In den vergangenen Jahren gab es kurz vor Fristende immer wieder Probleme mit den Terminen. Wer also bald mit Tauschen dran ist, sollte sich rechtzeitig um einen Termin kümmern.

Was wird für den Führerscheinumtausch benötigt?

Mitgebracht werden muss: ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und – wenn der Papierführerschein nicht in Herne ausgestellt wurde – eine Karteikartenabschrift der Behörde, die damals den Papierführerschein ausgestellt hat.

Termine für den Tausch in Herne können unter folgendem Link vereinbart werden: https://tevis.krzn.de/tevisweb2000/select2?md=2