Herne. Viele Autofahrer müssen bis zum 19. Januar ihren „alten Lappen“ gegen einen neuen Führerschein umtauschen. Welche Herner jetzt handeln müssen.
Bis zum 19. Januar müssen Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre Führerscheine umtauschen. Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die vorsieht, dass Millionen Deutsche nach und nach ihre alten Führerscheine in fälschungssichere EU-Exemplare umtauschen. Wer wann an der Reihe ist, ergibt sich aus einem Stufenplan (s. unten).
In den letzten Jahren sorgte der „Zwangsumtausch“ gerade in den Wochen und Tagen vor Fristablauf für Chaos in der Führerscheinstelle. Viele Hernerinnen und Herner beschwerten sich, dass sie keinen Termin beim Amt bekämen und so nicht in der Lage seien, ihren Führerschein rechtzeitig zu tauschen. Auch sei das Straßenverkehrsamt nicht zu erreichen, so der Vorwurf. Um dieser zusätzlichen Belastung gerecht zu werden, bearbeiteten auch in diesem Jahr wieder Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde Herne den Zwangsumtausch mit, die normalerweise andere Aufgaben hätten, teilt Stadtsprecher Christoph Hüsken auf Nachfrage mit. Dafür sei sogar eine neue Stelle eingerichtet worden, „die leider zurzeit unbesetzt ist“, so Hüsken.
Nachfragen nach Terminen ist aktuell höher als sonst
Kurz vor Ablauf der Frist sei die Nachfrage nach Terminen wieder hoch. „Die Terminanfrage ist jedes Jahr am höchsten von Mitte November bis Anfang Februar“, erklärt Hüsken. Aber gibt es noch freie Termine für diejenigen, die ihren Führerschein bis jetzt nicht getauscht haben? Ja, es würden jeden Tag tagesaktuelle Termine und jede Woche montags für eine ganze Woche (zusätzlich zu den regulären Terminen) Sondertermine nur für den Umtausch angeboten. Durch das Angebot der Sondertermine hätten bisher alle Hernerinnen und Herner, die einen Termin wollten, diesen auch bekommen.
Nachrichten aus Herne - Lesen Sie auch:
- Gehweg blockiert: Sperrmüllhaufen in Herne wird immer größer
- 43 Maine-Coon-Katzen fluten Tierheim Herne: Was wurde draus?
- Herne: Textildiscounter hält Ausschau nach Standort in Wanne
Doch was passiert eigentlich, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche? Der Autofahrer oder die Autofahrerin habe auch weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis und dürfe weiter fahren. Lediglich der Führerschein sei abgelaufen, erklärte Hüsken im vergangenen Jahr. „Wenn man kontrolliert werden sollte, was sehr selten ist, fallen zehn Euro Verwarnungsgeld an.“
Bis 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht sein
Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in fälschungssichere und EU-einheitliche Kärtchen umgetauscht werden. Mit der neuen Richtlinie sollen die innerhalb der EU geltenden Führerscheine vereinheitlicht und auf den neusten Stand gebracht werden. Bei rosa oder grauen Papierführerscheinen (Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998) richtet sich die Befristung nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Bei den ab 1. Januar 1999 ausgestellten EU-Kartenmodellen richtet sich die Befristung nach dem Ausstellungsjahr. Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht betroffen, weil sie ohnehin für 15 Jahre befristet sind.
- Lesen Sie auch:Karten sollen auch in Herne alte Führerscheine ablösen
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: ein biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument und – wenn der Papierführerschein nicht in Herne ausgestellt wurde – eine Karteikartenabschrift der Behörde, die damals den Papierführerschein ausgestellt hat. Unter folgendem Link gelangt man direkt zur Terminvergabe: https://tevis.krzn.de/tevisweb2000/select2?md=2
Auskünfte zum Umtauschverfahren und zum Ablauf finden sich auf der Website der Stadt Herne. Umgetauscht werden die Führerscheine beim Straßenverkehrsamt an der Südstraße 8. Kontakt: 02323 16 25 80.
>>> WEITERE INFOS: So sehen die Staffelungen aus
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Vor 1953 : bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958 : bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964 : bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 : bis 19. Januar 2024
1971 oder später: bis 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (EU-Kartenführerscheine):
1999 bis 2001: bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
2008: bis 19. Januar 2029
2009: bis 19. Januar 2030
2010: bis 19. Januar 2031
2011: bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033