Herne. Der Ärger über E-Scooter nimmt in Herne zu. Der Ruf nach Parkzonen wird immer lauter, die Stadt wiegelt ab. Wie geht es nun weiter?

Die SPD in Herne macht weiter Druck gegen herumliegende, falsch abgestellte und verkehrswidrig genutzte E-Scooter. „Der Bürger hat die Schnauze voll“, schimpft der Wanner SPD-Bezirksverordnete Roland Jensen. Er fordert von der Stadt ein Eingreifen: „Hier muss ganz dringend was passieren.“ Und: „So geht es nicht mehr weiter.“

Seit rund zwei Jahren versucht die SPD, aber auch die CDU, dass die Stadt Herne mehr gegen Probleme durch Leih-E-Scooter unternimmt. Zuletzt berichteten Vertreter von Rot-Schwarz im Frühjahr im Mobilitätsausschuss über zahllose Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über wildes Abstellen beziehungsweise Hinschmeißen von Rollern auf Gehwegen oder im Grün ärgerten. Deshalb kam in der Ratskoalition die Forderung auf, E-Roller-Parkzonen in den Zentren einzurichten. Nach dem Vorbild Köln oder Düsseldorf könnten die kleinen Flitzer dann nur noch in diesen Zonen abgestellt werden; außerdem gäbe es auch weniger Unfälle. Die Stadt wiegelte ab: Probleme gebe es in Herne kaum mit E-Scootern, und Parkzonen sollen allenfalls an Mobilstationen eingerichtet werden. SPD-Verkehrsexperte Michael Zyweck stellte klar: Das reiche nicht, die Stadt soll sich, bitte schön, Gedanken über die Einrichtung von „richtigen“ Parkzonen in den Zentren machen. 

Stadt Herne: E-Scooter-Parkzonen nur an Mobilstationen

Lehnt flächendeckende Parkzonen für E-Roller ab: Peter Sternemann (Stadt).
Lehnt flächendeckende Parkzonen für E-Roller ab: Peter Sternemann (Stadt). © FUNKE Foto Services | Alexa Kuszlik

Nun, ein halbes Jahr später, ist klar: Die Stadt hat sich Gedanken gemacht - und bleibt bei ihrer Meinung. Das Rathaus werde nur an sechs geplanten Mobilstationen in Herne E-Scooter-Parkflächen einrichten, sagte Peter Sternemann vom städtischen Fachbereich Tiefbau und Verkehr in der Bezirksvertretung Wanne. Mobilstationen sind zentrale Orte, die von verschiedenen Verkehrsmitteln angesteuert werden, etwa Bus und Bahn, Car-Sharing-Autos, Leih-Fahrrädern oder eben E-Scootern. Weitere Parkzonen lehnt er ab. Der SPD-Bezirksverordnete Jensen hatte in der Bezirksvertretung nachgefragt.

Leih-E-Scooter, begründete Sternemann, würden im Vergleich zu Leih-Fahrrädern eben deshalb so stark genutzt, weil sie überall abgestellt werden könnten, Sperrzonen wie Parks oder Friedhöfe einmal ausgenommen. Leih-Fahrräder von Metropolrad Ruhr dagegen müssten immer an einer Station abgegeben werden. Damit Leihroller bei einer Einführung von E-Scooter-Parkzonen weiterhin attraktiv wären, müssten sie engmaschig mit geringen Entfernungen zueinander eingerichtet werden: „Dies ist auf Grund der Vielzahl an zu priorisierenden Maßnahmen und der begrenzten personellen Kapazität aktuell nicht möglich“, so der Verwaltungsmitarbeiter. Und überhaupt: Würde Herne verpflichtende Parkzonen einrichten, dann könne es passieren, dass sich die E-Scooter-Betreiber aus Herne zurückziehen - eben weil Leihroller, die nur in Zonen abgestellt werden dürften, nicht mehr wirtschaftlich wären.

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Nötig sind Parkzonen aus Sicht der Stadt ohnehin nicht. Laut Sternemann werden falsch abgestellte Flitzer „immer sehr zügig und zuverlässig“ von den Betreibern eingesammelt. 24 Stunden hätten sie bei einer Beschwerde Zeit, um die Fahrzeuge wegzuschaffen. Da das funktioniere, habe die Verwaltung noch keine wild abgestellten Roller einsammeln und den Betreibern dafür ein Bußgeld ausstellen müssen.

Und kann die Stadt stärker dafür sorgen, dass E-Roller-Fahrerinnen und -Fahrer auf Einhaltung der Verkehrsregeln achten? Auch das wollte der SPD-Bezirksverordnete Jensen wissen. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs, antwortete Sternemann, sei Sache der Polizei, nicht der Stadt. Dennoch versuche der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Fehlverhalten auf die Nutzerinnen und Nutzer „einzuwirken“. Konkret: „Dies erfolgt - soweit möglich - durch persönliche Ansprachen in der Situation und auch durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.“