Herne/Bochum. Nach einem Überfall auf einen Herner Taxifahrer muss ein Mann (23) lange ins Gefängnis. Sein Grinsen entlarvte ihn bei der Täteridentifizierung.
Ein vorbestrafter Seriendieb aus Herne ist am Bochumer Landgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter hatten am Ende keine Zweifel, dass der 23-Jährige einem Herner Taxifahrer erst das Handy gestohlen und den Mann danach beim Gerangel um die Beute mit einem Obstmesser nachhaltig verletzt hat. Der Angeklagte hatte dazu geschwiegen.
Es war die Nacht auf den 10. Februar, als der 23-Jährige und ein Begleiter laut Urteil um ein Uhr nachts an der Herner Straße in das Taxi des späteren Opfers einstiegen. Wenig später überschlugen sich am gewünschten Fahrtziel „Buschmannshof“ in Wanne-Mitte die Ereignisse. Nachdem der Taxifahrer den Fahrpreis (sieben Euro) genannt haben soll, soll der Angeklagte beim Aussteigen das Handy des Fahrers gegriffen haben. Dieser soll daraufhin um das Taxi herumgesprintet sein.
Herne: Angeklagter an „markant grinsendem Blick“ wiedererkannt
„Um sich durch Gewalt im Besitz des Handys halten zu können“, zog der 23-Jährige laut Urteil ein Obstmesser und fügte dem Taxifahrer – von dem zunächst unbemerkt – Schnittverletzungen an der Hand zu. Die extrem stark blutenden Wunden mussten später im Krankenhaus genäht werden. Nicht nur die Narben verursachen bei dem Taxifahrer bis heute Beschwerden, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch psychisch sei das Opfer durch das Tatgeschehen nachhaltig beeindruckt.
Dass der seit 2018 unter zahlreichen Alias-Identitäten in Herne lebende und vielfach verurteilte Mann der „Taxiräuber“ gewesen ist, davon waren die Richter der 1. Strafkammer am Ende sicher überzeugt. Zum einen habe das Opfer ihn damals sofort bei der Polizei auf einem Bild und auch später im Prozess hundertprozentig an seinem „markant grinsenden Blick“ wiedererkannt. Zum anderen sei die vom Angeklagten bei seiner Festnahme getragene glänzende Kapuzenjacke auch auf dem Taxi-Überwachungsvideo zu sehen. Und auch der Fund zweier Handys in seinem Spind im Wohnheim gebe deutliche Hinweise. Eines davon sei nach einem Diebstahl aus einem anderen Taxi erst wenige Tage zur Fahndung ausgeschrieben gewesen.
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Mit dem Urteil, das auf besonders schweren räuberischen Diebstahl lautet, folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt und in seinem Plädoyer der Polizei indirekt generell „Taschenspieler-Tricks“ bei der Auswahl der Bilder für eine Täteridentifizierung vorgeworfen. Den pauschalen Spekulationen widersprach das Gericht im Urteil in aller Deutlichkeit. „Wir sind überzeugt, dass der Taxifahrer glaubhaft ausgesagt hat“, so Richter Thorsten Fülber. In Ergänzung dazu habe man sich von dem markanten Grinsen des Angeklagten im Prozess zudem selbst ein Bild machen können.
Dessen verfestigte Begehung von Straftaten mit immer anderen Alias-Identitäten offenbare eine besonders kriminelle Energie. Insgesamt halte man die verhängten sieben Jahre Haft für unrechts-, schuld und sühneangemessen. „Sie sind am Ende das Minimum des Möglichen. Sie sind aber auch eine entsprechende Antwort auf die kriminelle Struktur des Angeklagten“, sagte Richter Thorsten Fülber.
Der Angeklagte zeigte während der Urteilsbegründung keine Regung, sein Verteidiger spielte permanent despektierlich mit seinem Handy herum. In das Urteil miteingeflossen sind zudem zwei Ladendiebstähle.