Herne. Die Stadt Herne reagiert auf das Park- und Verkehrschaos beim Weihnachtszauber 2021. Welche neuen Auflagen Anwohner entlasten sollen.
Nach dem (neuerlichen) Verkehrs- und Parkchaos beim Cranger Weihnachtszauber 2021 verschärft die Stadt die Auflagen für Veranstalter Sebastian Küchenmeister. Und: Dessen Wunsch nach einer Verlängerung des Ende 2025 auslaufenden Pachtvertrages für den Kirmesplatz um weitere zwei Jahre will die Verwaltung nicht zustimmen.
Das teilt die Stadt der Politik in einer aktuellen Vorlage mit. Der große Zuspruch für den jeweils über sechs Wochen von November bis Ende Dezember durchgeführten Weihnachtszauber sei „zweifellos ein Erfolg für den Veranstalter“, heißt es darin. Rund 200.000 Menschen besuchten jährlich nach Veranstalterangaben die weihnachtliche Kirmes. Dem gegenüber stünden jedoch „massive Probleme“.
Veranstalter sei für Großteil der Missstände verantwortlich, so die Stadt Herne
Wie mehrfach berichtet, gab es seit der Premiere 2018 jedes Jahr (2020 fiel der Weihnachtszauber cornonabedingt aus) zahlreiche Beschwerden von Anwohnern und Besuchern über Auswüchse wie vor allem zugeparkte Straßen und lange Staus. Trotz zusätzlicher Anordnungen der Stadt, beispielsweise über die Ausweitung der Zahl der Stellplätze oder zu verkehrslenkenden Maßnahmen, trat nicht wirklich eine Besserung ein.
Schuld an einem Großteil der Missstände trägt aus Sicht der Stadt der Veranstalter, der Auflagen und Empfehlungen nicht beziehungsweise nur unzureichend umgesetzt habe. Rund 80 Prozent der Probleme beim Weihnachtszauber ließen sich „zur Zufriedenheit der Anwohnerschaft lösen“, erklärt die Verwaltung.
Interessen der Anwohner stärker gerecht werden
Mit mehreren zusätzlichen Auflagen für den Weihnachtszauber 2022 soll dies erreicht werden. Dazu zählten insbesondere die Erhöhung der Zahl der Parkmöglichkeiten auf dem Gelände, ein (bereits früher empfohlener) Verzicht auf die Gebührenerhebung für Parkplätze auf städtischen Flächen sowie eine „weitere Optimierung der Regelungen zum Schutz der Anwohner“. Außerdem sollten „der hohe Kontrollaufwand und restriktive Umgang mit der Veranstaltung“ unbedingt beibehalten werden.
„Wir wollen den Interessen der Anwohner stärker gerecht werden - und zwar so, dass alle Seiten damit leben können“, sagt Rechts- und Ordnungsdezernent Frank Burbulla auf Anfrage der WAZ. Im vergangenen Jahr sei „die Waage zu Lasten der Anwohner ausgeschlagen“. Um die Verbindlichkeit zu erhöhen, werde die Stadt aus bisherigen Empfehlungen für den Veranstalter Verpflichtungen machen.
Befürchtung: Akzeptanz für Cranger Kirmes schwindet
Die Stadt weist in ihrer Vorlage zwischen den Zeilen auch noch einmal darauf hin, dass die Ratsmehrheit sich 2018 gegen zahlreiche Bedenken der Verwaltung für einen längerfristigen Pachtvertrag entschieden habe. Ein damals (auch von OB Frank Dudda) vorgetragenes Argument: Erhebliche zusätzliche Belastungen durch Verkehrsprobleme, Lärmbelästigungen, Müll und Verschmutzungen erhöhten die Gefahr, dass die Akzeptanz bei Anwohnern für die (elftägige) Cranger Kirmes im Sommer schwinde.
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Auch vor diesem Hintergrund sollte die für den Weihnachtszauber 2021 „ausnahmsweise“ genehmigte Erweiterung des Veranstaltungsgeländes 2022 auf keinen Fall wiederholt werden. Dem Wunsch Küchenmeisters auf Ausweitung des jährlichen Pachtzeitraums bis zum 7. Januar lehnt die Stadt ebenfalls ab. Und eine klare Absage erteilt die Verwaltung auch dem Antrag des Veranstalters, den Pachtvertrag um zwei Jahre bis 2027 zu verlängern, weil die kalkulierten Gewinne aufgrund der Pandemie nicht hätten erreicht werden können.
Weihnachtszauber-Veranstalter Sebastian Küchenmeister will sich aus zeitlichen Gründen erst in der kommenden Woche zu den neuen Auflagen äußeren.
>>> WEITERE INFORMATIONEN: Bedingt geeignet für Großveranstaltungen
Grundsätzlich sei die Fläche des Cranger Kirmesplatzes für Großveranstaltungen „nur bedingt geeignet“, so die Stadt.
Beim Weihnachtszauber fallen in der Verwaltung nach eigenen Angaben für Vorbereitung und Durchführung etwa 3.000 Arbeitsstunden und entsprechend rund 185.000 Euro Personalkosten an. Das sei insbesondere in Zeiten der Pandemie schwer zu stemmen.
Demgegenüber stellten die Pachteinnahmen von unter 10.000 Euro „keinen angemessenen Ausgleich dar“.