Herne. Nach Beschwerden über die Kontrollen beim Cranger Weihnachtszauber hat sich nun der Veranstalter geäußert. Er sagt: „Wir kontrollieren alle.“
Nachdem es in den vergangenen Tagen zu Beschwerden über mangelnde Kontrollen und große Menschenansammlungen am Cranger Weihnachtszauber gekommen ist, hat sich nun der Veranstalter Sebastian Küchenmeister zu den Vorwürfen geäußert. „Unsere Security-Personal ist angewiesen, bei jedem den 2G-Nachweis zu kontrollieren“, sagt Küchenmeister und betont: „inklusive Lichtbildausweis.“ Schließlich müsse kontrolliert werden, ob es sich wirklich um die jeweilige Person handele, die den Nachweis vorzeige.
Genau das war bei einem Besuch der WAZ nicht passiert: Nur der QR-Code wurde mit einem flüchtigen Blick kontrolliert. „Das war dann eine seltene Ausnahme“, sagt Küchenmeister. Wenn einer der Security-Männer sich nicht an die Vorgaben halte, werde er direkt entlassen. Eine Verpflichtung, den Personal- oder einen Lichtbildausweis zu kontrollieren, bestehe jedoch laut Coronaschutzverordnung für die Veranstalter nicht.
Maskenpflicht gilt nur in den Innenräumen auf dem Cranger Weihnachtszauber
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Auf den Platz gelassen würden nur Menschen, die ihren Code in der Covid-App vorzeigen könnten. Sollte jemand kein Handy besitzen, werde der analoge Impfpass in Verbindung mit einem Ausweis kontrolliert, so der Veranstalter. Mit der neuen Coronaschutzverordnung, die am Mittwoch, 24. November, in Kraft getreten ist, gibt es auf Weihnachtsmärkten die Empfehlung zur Maskenpflicht. Diese Empfehlung gebe es auf dem Weihnachtszauber bereits von Beginn an. Auf allen Hinweisschildern werde empfohlen, die Masken zu tragen. In den Innenbereichen gelte nicht nur eine Empfehlung, sondern die Pflicht zum Tragen einer Maske. In Steinmeisters Spiegelzelt beispielsweise – aber nur bis zum Erreichen des Tisches. An den Tischen können die Masken abgenommen werden. Für den gesamten Weihnachtszauber eine Pflicht einzuführen, hält Küchenmeister für wenig sinnvoll. Er halte sich an die Gesetze, wolle aber niemandem etwas vorschreiben.
Schon häufig hätten die Security-Kräfte Besucherinnen und Besucher wieder nach Hause schicken müssen, weil sie sich nicht ausweisen konnten, „oder der Akku ihres Handys plötzlich leer war.“ Das passiere „täglich“. Ihn erreichten viele E-Mails, in denen sich Besucher darüber beschwerten. „Ich mache da aber keine Ausnahmen.“
Seit Mittwoch setze er zudem Scann-Geräte ein, um die Codes der Nachweise zu kontrollieren. Im Vergleich zu anderen Weihnachtsmärkten ist es laut Veranstalter auf dem Cranger Weihnachtszauber sehr sicher. „Schließlich haben wir einen eingezäunten Bereich, der gut durch die Einlasskontrollen zu kontrollieren ist.“ Bei Weihnachtsmärkten in Innenstädten beispielsweise werde hingegen nur stichprobenartig kontrolliert.
Viele positive Facebook-Kommentare von Besucherinnen und Besuchern
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Und auch viele Besucherinnen und Besucher scheinen sich auf dem Cranger Weihnachtszauber sicher zu fühlen. So kommentieren einige von ihnen auf der Facebook-Seite der WAZ Herne, dass die Einlasskontrollen vernünftig abliefen und ihre Ausweise kontrolliert wurden. So schreibt beispielsweise Melanie: „2 x letztes Wochenende dort gewesen. Kontrolle des Zertifikates plus Personalausweises. Ordnungsamt stand auch zur Kontrolle neben den Ordnern. Alles war in Ordnung. Auch der Einlass mit Drängelgitter und Kassenhäuschen ist sehr gut gelöst plus separaten Ausgang. Wir persönlich haben auf dem Gelände die Masken aufgelassen.“
Und Jessica schreibt: „Wir waren gestern vor Ort und es wurde mit einschließlich Ausweiskontrolle kontrolliert, hatte man seinen Personalausweis nicht dabei, gab es keinen Eintritt und warst gezwungen zurück nach Herne zufahren, um deinen Ausweis zu holen, den man liegen gelassen hat.“ Und eine andere Besucherin sagt: „Wir waren Montag und wurden inkl. Ausweis kontrolliert. Hab aber auch schon oft von Freundinnen gehört, das sie nicht kontrolliert wurden.“
>>>Stichprobenartige Kontrolle
Laut Coronaschutzverordnung sind Veranstalter nicht verpflichtet, die Ausweise bei jeder Person zu kontrollieren.
Aber: „Zudem ist mindestens im Rahmen angemessener Stichproben auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen. Deshalb sind bei der Inanspruchnahme oder Ausübung dieser Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten der jeweilige Immunisierungs- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweispapier mitzuführen und auf Verlangen den jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personen vorzuzeigen“, heißt es in der neuen Verordnung.