Hattingen. Ein Auto in Flammen: Lichterloh brennt der Pkw auf einem Parkplatz in Hattingen. Die Feuerwehr verhindert Schlimmeres. War es Brandstiftung?
Flammen schlagen hoch, das Auto brennt lichterloh. Doch die Feuerwehr Hattingen verhindert zum Glück Schlimmeres. Das ist passiert.
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Gegen 20.48 Uhr rufen Anwohner an diesem 2. Dezember 2022 die Feuerwehr, weil sie einen Feuerschein auf dem Parkplatz „Am Schulknapp“ in Welper sehen. Ein Pkw brennt beim Eintreffen der Wehr bereits in voller Ausdehnung. Ein anderes Auto steht zum Glück weit genug weg, sodass es keinen Schaden nimmt.
Mehrere Zeugen mussten nicht aussagen
Wegen Brandstiftung musste sich deswegen jetzt ein 23-Jähriger vor Gericht verantworten. Mehrere Zeugen waren zur Beweisaufnahme geladen, die aber letztendlich nicht mehr aussagen mussten. Denn nach einiger Zeit einigten sich „die Verfahrensbeteiligten darauf, dass bei einem umfassenden Geständnis des Hattingers die Strafe lediglich zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen soll“, erklärte Richter Johannes Kimmeskamp.
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Nach diesem Kompromiss schilderte der 23-Jährige den Hergang. Der alte Wagen eines Bekannten musste eine neue Scheibe bekommen und stand zur Reparatur in einer Halle. Reparieren sollte der Angeklagte den Wagen. „Ich habe dann angedeutet, dass man den Pkw in Brand setzen kann, um dann noch Geld von der Versicherung zu bekommen“, gab er zu.
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So fuhr er selbst das Auto zum Parkplatz am Friedhof und setzte es in Brand. Mehrfach äußerte der Richter die Vermutung, dass der vorbestrafte Vater eines Kleinkindes möglicherweise eine Affinität zu Flammen gehabt haben könnte. Das allerdings bestritt der Angeklagte. „Es war eine Dummheit von mir, den Wagen in Brand zu setzen.“ Ob er eine Ausbildung habe, wollte der Richter wissen. „Nein, ich würde gerne eine machen, aber das hat bisher nicht geklappt“, erwiderte der junge Mann.
Ein großer Sachschaden war bei der Aktion nicht entstanden, weil der alte Wagen nur noch wenige Hundert Euro wert war. So kam der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer zu der Überzeugung, dass es sich bei der Brandstiftung um einen minderschweren Fall handele. Auch habe der Angeklagte durch sein umfassendes Geständnis dem Gericht die Beweisaufnahme abgekürzt. Was allerdings als sehr negativ gewertet wurde, waren die Vorstrafen des Angeklagten – zum Beispiel Sachbeschädigung. Denn ein unbeschriebenes Blatt ist er nicht. Einschlägig vorbestraft ist der Hattinger allerdings auch nicht.
Plädoyer für eine Bewährungsstrafe
Bei der Bewertung aller Kriterien kam der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass für den Angeklagten zehn Monate auf Bewährung das richtige Strafmaß sei. Er appellierte an den Hattinger, jetzt Fuß zu fassen, vor allem in Hinblick auf sein kleines Kind, Verantwortung zu übernehmen. Auch Verteidiger Tim Salewski plädierte auf jeden Fall für eine Bewährungsstrafe, vor allem, weil sein Mandant eben nicht einschlägig vorbestraft sei.
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Das Schöffengericht kam ebenfalls zu dem Schluss, dass es sich hier um einen minderschweren Fall handelt. Neun Monate auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren lautete das milde Urteil. Denn für Brandstiftung sei eigentlich eine Strafe nicht unter einem Jahr vorgesehen, hatte Johannes Kimmelkamp betont. Unter Berücksichtigung aller Umstände sei hier aber eine weniger hohe Strafe angemessen.