Hattingen. Wer sich jetzt nicht kümmert, bei dem bleibt der Fernsehbildschirm ab 1. Juli schwarz. Die Verbraucherzentrale erklärt, was man beachten muss.

Am 1. Juli ist das Kabelfernsehen für Mieter nicht mehr wie bisher empfangbar. Denn: Kabelfernsehen wird Mietersache. Was bislang einfach so aus der Steckdose kam und für alle Mieter einem Haus über die Nebenkosten abgerechnet wurde, muss jetzt jeder selbst regeln. Erol Burak Tergek, Referent für Telekommunikationsrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie man den Kabelanschluss behält oder Alternativen nutzt und was das kosten kann.

Warum endet der automatische Kabelanschluss?

Bislang war der Kabelanschluss häufig Bestandteil der Wohnungs-Infrastruktur und mit Beginn des Mietvertrags automatisch verfügbar. Abgerechnet wurde über die Nebenkostenabrechnung. Hauseigentümer und Hausverwaltungen hatten dafür in der Regel Sammelverträge mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber vor Ort.

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Durch eine Gesetzesänderung ist dieses Privileg, das so genannte Nebenkostenprivileg, nun hinfällig. Eingeführt worden war es in den Anfangstagen des Kabelfernsehens, um die Verbreitung der Anschlüsse zu fördern. Es bedeutete, dass die Netzbetreiber Pauschalverträge für Mietwohnungen abschließen durften. Dafür waren die Gebühren niedriger als bei Einfamilienhäusern.

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Wir das Kabel-Fernsehen jetzt teurer?

Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat womöglich in Kürze kein Fernsehen mehr. Möchte man den Kabelanschluss behalten, muss man einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Das wird nach einschlägigen Prognosen ein wenig teurer als bisher. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Kosten maximal um zwei bis drei Euro pro Monat steigen und der Preis für einen Einzelnutzervertrag bei ca. acht bis zehn Euro pro Monat liegt.

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Wie finde ich meinen Anbieter?

Wer der bisherige Anbieter ist, steht entwe­der in der Nebenkostenabrechnung oder lässt sich durch Nachfrage bei Vermieter oder Hausverwaltung ermitteln. Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht möglich, da die Netzbetreiber festgelegte Gebiete haben und oft­mals nur ein Anbieter für ein Gebäude zuständig ist. Nur mit diesem kann ein Ver­trag geschlossen werden. Denkbar ist, dass vor allem größere Vermietungsgesell­schaften mit dem Netzbetreiber einen Rahmenvertrag vereinbaren und die Mieter dadurch ein besseres Angebot erhalten.

Kontakt zur Verbraucherzentrale

Die für Hattingen zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale befindet sich in Witten an der Bergerstraße 35 am Bahnhof. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr, montags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Mittwoch ist geschlossen. Kontakt: 02302 28281-01.

Weitere Informationen zu den Änderungen beim Kabel-TV gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/53330.

Welche Alternativen gibt es?

Spätestens ab 1. Juli können Mieter auch auf andere Versorgungsarten umsteigen, ohne doppelt für den Fernsehempfang zu zahlen. Alternativen zum Kabelanschluss sind zum Beispiel Internet-TV, Streamingdienste, Satellit oder Antenne möglich. Bei den Optionen Antenne und Satellit sollte man jedoch zuerst prüfen, ob dies im Gebäude vorhanden oder die Installation erlaubt und möglich ist. 

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Was ist bei Haustürgeschäften zu beachten?

Verschiedene Firmen nutzen das Ende des Nebenkostenprivilegs für Aquise an der Haustür. Aber auch beim Thema Kabelfernsehen gilt: Nichts an der Haustür unter­schreiben, sondern in Ruhe und unabhängig Angebote vergleichen.

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Man muss niemanden in die Wohnung lassen, auch nicht zu einer unangekündigten Prüfung des Kabelanschlusses. Wer doch etwas unterschrieben hat, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Ohne Widerrufsbeleh­rung verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.