Gladbeck. Der Innenraum der Toiletten am Gladbecker Rathaus ist mit Stiften beschmiert. Das sagt die Stadt zu Reinigungsmöglichkeiten und zur Prävention.
Nach Beschwerden aus der Bevölkerung greift die CDU das Thema Zustand der öffentlichen Toiletten am Rathaus in Gladbeck auf. Ratsherr Michael Wichert fragt, was man gegen die Schmierereien tun kann.
Er sei auf den unhaltbaren Zustand in den Klos an der Friedrich-Ebert-Straße angesprochen worden, so Wichert und habe sich selber ein Bild von der Situation gemacht. Auf dem Foto ist zu sehen, dass Wandfliesen, Trennwände und selbst Spiegel sowie Papiertuchhalter mit dicker, wasserfester Filzstiftfarbe beschmiert worden sind. Offensichtlich Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene haben ihre Signaturen (sogenannte Tags) hinterlassen.
Kein schönes Aushängeschild für Besucher der Stadt
Michael Wichert bittet in seinem Schreiben an die Bürgermeisterin darum, ihm mitzuteilen, ob eine Entfernung der Schmiererein möglich ist. Zudem solle geprüft werden, „ob die Wände nicht gegen solche Beschmierungen besser geschützt werden könnten“. Der Zustand sei „kein schönes Aushängeschild für die Besucherinnen und Besucher unserer Stadt“.
Die Redaktion hakte zum Thema in der Stadtverwaltung nach. „Die öffentliche Toilette am Rathaus wird sieben Mal täglich während der Öffnungszeiten gereinigt“, so David Hennig, Pressesprecher der Stadt. Von sieben bis mindestens 18 Uhr sei der Zugang möglich. Zur Erinnerung: Bis zu einer kleinen Brandserie Ende August des Vorjahres war die Bedürfnisanstalt bis 21 Uhr geöffnet. Im Oktober 2020 wurden zwei Jungen (13/14) geschnappt, die fast 40 Taten zugaben und auch in der Rathaustoilette sowie am Friedhof-Mitte gezündelt hatten.
Die Putzkräfte haben keine scharfen Reiniger
Die Putzkräfte hätten keine scharfen Reiniger, „um die wasserfeste, getrocknete Filzstiftfarbe in der Rathaustoilette abzulösen“. Das Immobilienmanagement der Stadt hole derzeit Angebote ein, was die Entfernung durch eine Fachfirma kosten würde. Parallel würden auch präventive Maßnahmen geprüft, etwa „ob sich das Auftragen von Lacken oder Farben eignet, die eine Art abperlenden Effekt habe, so dass sich Schmierereien leichter entfernen lassen“.
Problem dabei, so Hennig weiter, dass die Entfernung möglichst kurzfristig erfolgen müsse. Die Einrichtung am Rathaus sei aber nun mal eine öffentliche Toilette, „die nicht rund um die Uhr überwacht wird und überwacht werden kann“. Ob die Schmierereien zugenommen hätten? Das lasse sich schwer sagen, „sie kommen immer wieder vor, leider auch auf Schultoiletten“.
Die Sachbeschädigung kann mit Strafen geahndet werden
Die einfache Sachbeschädigung durch illegale Graffiti kann kann gemäß Strafgesetzbuch (§303 II) mit einer Geldstrafe und maximal zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Kosten zur Reinigung/Beseitigung getragen werden müssen.