Gladbeck. Nicht jeder Zwist muss vor Gericht landen. Schiedspersonen können ebenfalls schlichten. Die Stadt Gladbeck sucht Interessierte für diese Aufgabe.
Wenn zwei sich streiten, kann die neutrale Meinung einer dritten Person hilfreich sein: Die Stadt Gladbeck sucht Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als Schiedspersonen in Brauck/Butendorf fungieren möchten.
Schiedspersonen können bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung eingreifen
Diese Tätigkeit dient der Entlastung der Gerichte bei Strafsachen, so zum Beispiel bei Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld sowie nachbarschaftliche Belange können durch eine Schiedsperson unbürokratisch beigelegt werden. Um zerstrittene Parteien zu einigen und den sozialen Frieden unter ihnen wieder herzustellen, sollten die Bewerberinnen und Bewerber Menschenkenntnis und Verständnis mitbringen.
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Die darüber hinaus erforderlichen Kenntnisse werden mit Hilfe der Aus- und Fortbildung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) vermittelt. Die Kosten hierfür werden, wie auch die Sachkosten, zu denen insbesondere eine Amtsraum- und Fallentschädigung gehören, von der Stadt Gladbeck getragen.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Gladbeck für die Dauer von fünf Jahren gewählt
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in Butendorf oder Brauck wohnen. Bewerbungen können bis zum 10. Januar an Bürgermeisterin Bettina Weist, Büro der Bürgermeisterin, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, gerichtet werden. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Ausführliche Informationen erhalten Interessierte bei Julia Zimmermann unter Telefon 02043/ 99–2234.
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