Gladbeck. Wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln musste sich eine Gladbeckerin vor dem Gericht verantworten. Warum der Richter milde urteilte.
Wegen zweier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz musste sich eine 29-jährige Bürokauffrau vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte sie im Mai 2020 in den Niederlanden Amphetamine bestellt.
Im Oktober 2020 durchsuchte die Polizei die Wohnung der Gladbeckerin
Die synthetischen Drogen (rund 37 Gramm) kamen allerdings nie bei der Gladbeckerin an. In einem Postzentrum wurden sie sichergestellt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2020 beschlagnahmte die Polizei 42 Ecstasy-Tabletten, die in einem ausgehöhlten Buch versteckt waren – außerdem in der Küche knapp 30 Gramm Amphetamine und einen Marihuana-Joint.
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Die nicht vorbestrafte Angeklagte, die nach Aussage ihres Anwalts wegen der Gerichtsverhandlung „seit Tagen schlecht schläft“, legte ein Geständnis ab, zu einer möglichen Abhängigkeit zum Tatzeitpunkt und zu Bezugsquellen äußerte sie sich nicht. Aktuell konsumiere sie keine Drogen mehr, erklärte ihr Verteidiger.
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Das Schöffengericht verurteilte die 29-Jährige wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit zweijähriger Bewährungszeit. Außerdem muss sie 150 Euro an die Jugendhilfe der Amigonianer Gladbeck überweisen. Es handele sich, trotz der nicht unerheblichen Menge an Betäubungsmitteln, um einen minderschweren Fall, sagte der Vorsitzende Richter. Strafmindernd habe das Gericht ihr Geständnis und ihre bisherige Unbescholtenheit gewertet. Zudem lebe sie in geordneten Verhältnissen. Richter Markus Bley: „Das war wahrscheinlich ein einmaliger Vorfall.“