Gladbeck. Die EEG-Umlage entfällt seit Anfang Juli. Die Verbraucherberatung erklärt, worauf Stromkunden in Gladbeck achten sollten.

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Seit Anfang Juli ist die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) entfallen. Was die Menschen jetzt beim Ablesen der Stromzähler beachten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale in Bottrop, die auch für Gladbeck zuständig ist.

„Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“, erklärt Beratungsstellen-Leiterin Claudia Berger. Die Stromanbieter haben die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben. Für Privathaushalte ändern sich die monatlichen Abschläge zunächst jedoch nicht. Die Preissenkung wird erst mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.

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Bei Haushalten mit Haushaltsstrom sei eine Zwischenablesung nicht erforderlich, denn der Verbrauch verteile sich gleichmäßig über das Jahr: „Eine Schätzung des Stromverbrauchs durch den Stromanbieter zur Jahresmitte reicht daher aus.“ Wer hingegen mit Strom heizt und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung hat, sollte eine Zwischenablesung vornehmen: „Deren Stromverbrauch ist über das Jahr durch die Heizperiode ungleichmäßig verteilt und kann auch von Jahr zu Jahr witterungsbedingt anders gelagert sein.“ Der abgelesene Wert ist dem Anbieter mitzuteilen.

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Über den Entfall der EEG-Umlage und die neuen Preise müssen Anbieter Haushalte nicht gesondert informieren. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es ebenfalls nicht. Der Betrag, um den sich die Stromrechnung mindert, ist in der Stromrechnung allerdings transparent auszuweisen. Bei der Grundversorgung müssen die neuen Preise auf der Internetseite des Anbieters veröffentlicht werden.

Tipps zur Abrechnung von Strom- und Gasrechnungen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/23268

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