Gladbeck. Neue Parkregelung am Glückauf-Center in Gladbeck führt bei einigen Bürgern zu Ärger. Sie fragen, ob ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt.
Keine Schranke, die die Zufahrt auf die Parkplatzbereiche am neuen Glückauf-Center abriegelt. Kein Parkticket, das gezogen werden muss. Gleichwohl gelten Höchstparkzeiten, und die einfahrenden Autos werden über ein Erfassungssystem per Kamera registriert. Das führt zu Ärger bei Bürgerinnen und Bürgern. Sie kritisieren, dass darüber, und über die Video-Scharfschaltung ungenügend informiert worden sei und machen sich Gedanken, ob der Datenschutz die Kennzeichenerfassung überhaupt zulässt.
„Das war für mich, wie für viele andere Gladbecker sicherlich auch, eine böse Überraschung und zunächst nicht erkennbar, dass auf dem Parkplatz und im Parkhaus am Glückauf-Center jetzt eine Parkregelung gilt“, so WAZ-Leser Johannes Paß. Er habe gedacht, „der Parkplatz ist noch nicht fertig, weil die Zufahrtsschranke noch fehlt“. Er sei dann eines Besseren belehrt worden, als plötzlich eine Zahlungsaufforderung über 35 Euro im Briefkasten gelegen habe. „Da hätte im Vorfeld von dem Parkplatzbetreiber viel mehr Information über Handzettel und auch über die Zeitung erfolgen müssen“, sagt der 88-Jährige.
- Erste Frist läuft ab: Wer jetzt die Fleppe tauschen muss
- Schulkinder: Viele Corona-Infektionen in Gladbeck
- Corona: Inzidenz in Gladbeck und im Kreis steigt weiter
- Sicherheit: Lokalpolitik hat Elterntaxis vor Schulen im Fokus
- Tierhalteverbot: 30 Katzen aus Wohnung geholt
- Ausbauoffensive: Neue Räume für Gladbecker Grundschulen
Große Hinweisschilder verweisen auf die Kennzeichenerkennung
Dies sei durchaus erfolgt, entgegnet Klaus Schlechter, der von der Immobilienverwaltung Jurag eingesetzte Projektmanager für das Einkaufscenter. „Mitarbeiter haben aktiv Infozettel verteilt und den Kunden Rede und Antwort gestanden.“ Außerdem würden große Hinweisschilder an den Zufahrten und anderen Stellen „klar auf die Parkraumbewirtschaftung und die Kennzeichenerkennung via Kamerasystem hinweisen“, ergänzt Marko Guljelmovic, Geschäftsführer vom Parkraumbewirtschafter PRM mit Sitz in Erlangen. Zu guter Letzt werde zudem bei der Ausfahrt direkt unter dem Stoppschild über eine Hinweistableau gefragt ob „Bezahlt?“ worden sei, „was jedem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer ins Auge fallen müsste“.
Man habe sich bewusst für ein „komfortables Parkraum-System“ entschieden, „das keinerlei Aktivität für die Kunden der Geschäfte und Betriebe im Glückauf-Center bedeutet, die die kostenlose Maximalparkdauer nicht überschreiten“, erklärt Klaus Schlechter auf Anfrage. Lästiges Warten vor einer Zu- oder Ausfahrtschranke entfalle ebenso wie das Ziehen oder Entwerten eines Parktickets, so der Projektmanager der Immobilie, die mit neuen Geschäften im Mai an der Wilhelmstraße wiedereröffnet wurde. Gleichwohl räumt Schlechter ein, „dass es nicht ganz glücklich gelaufen ist“. Die Parkfläche sei vor der Neustrukturierung der Immobilie schließlich über einige Jahre frei verfügbar gewesen. „Und wir haben auch als Entgegenkommen gegenüber den Kunden nach der Eröffnung noch mit der Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt“, so Schlechter. „Weil es noch einige Zeit gedauert hat, bis alle großen Geschäfte eingezogen waren, so dass wir die Parkraumüberwachung erst Anfang September aktiviert haben“.
Wer sich an die Parkzeit hält, muss nichts machen
Die Parkraumüberwachung via Kamerasystem erfasst die Kennzeichen der einfahrenden und ausfahrenden Pkw und wertet die Parkdauer aus. Schlechter: „Wer sich an die kostenlose Parkzeit hält, muss nichts tun. Wird sie überschritten, kann an einem Kassenterminal vor Ort, oder via Internet, die angefallene Parkgebühr beglichen werden.“ Den Internetzugang zum Bezahlsystem könne man über einen QR-Code auf den Hinweistafeln via Smartphone aufrufen und abspeichern. Der Abruf der zu begleichenden Parkgebühr erfolge über das Autokennzeichen, das am Kassenterminal oder per Internet eingegeben werden müsse. Die Bezahlung sei mit einer Frist von 48 Stunden ohne Extragebühren möglich.
„Darauf muss man aber erst einmal kommen“, kritisiert Johannes Paß. Und es sei wenig kundenfreundlich und verwirrend, „dass auf der Parkfläche vor Rewe nur eine Stunde frei geparkt werden darf, im Parkhaus aber 90 Minuten“. Eine weitere Leserin, die sich bei der WAZ gemeldet hat, hält es „für bedenklich, hinsichtlich des Datenschutzes, dass zwecks Ermittlung der Parkdauer die Nummernschilder der Fahrzeuge gescannt werden“. Dies sei rechtlich alles abgesichert, sagt PRM-Geschäftsführer Guljelmovic. Die erfassten Kennzeichen würden nur bei berechtigtem Interesse, sprich Zahlungsforderung, längerfristig gespeichert, ansonsten zeitnah gelöscht. Ziel der überwachten Parkregelung sei es, „dass die Parkfläche den Kunden des Glückauf-Centers zur Verfügung steht“ und zu den Geschäftszeiten nicht von dauerparkenden Anwohnern oder Beschäftigten in der Innenstadt blockiert werde.