Gladbeck. Die Gültigkeit von grauen, blauen und rosafarbenen Papier- und unbefristeten Kartenführerscheinen läuft ab. Das müssen Gladbecker jetzt wissen.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt. Die Kreisverwaltung bittet um rechtzeitige Antragstellung, da ansonsten eine fristgemäße Umstellung gegebenenfalls nicht gewährleistet werden kann. Für 63- bis 68-Jährige könnte es eng werden, denn ihre Frist läuft im Januar ab.

Aufgefordert zum Umtausch sind aktuell insbesondere die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerscheine mit Ablauf des 19.01.2022 ihre Gültigkeit verlieren. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Um den administrativen Aufwand für die Behörden zu verteilen, werden die betroffenen Personen gemäß dem Geburts- oder dem Ausstellungsjahr ihres Führerscheins zum Umtausch verpflichtet.

Die Umtauschfristen sind in zwei Stufen festgelegt worden

Zur Bewältigung dieser Aufgabe bis zum vorgegebenen Stichtag wurden Fristen für den Umtausch der alten Papierführerscheine und der unbefristeten Scheckkartenführerscheine in zwei Stufen festgelegt. Die erste Stufe betrifft den Umtausch von grau- und rosafarbenen Papierführerscheinen. Entscheidend für die Ermittlung der Umtauschfrist ist allein das Geburtsjahr. Bei einem Geburtsjahr vor 1953 ist der Umtausch bis zum 19.01.2033 möglich. Für die Geburtsjahre 1953-1958 bis zum 19.01.2022, die Geburtsjahre 1959-1964 bis 19.01.2023, 1965-1970 bis 19.01.2024, und 1971 oder später bis 19.01.2025.

Gültigkeit des EU-Führerscheins ist befristet

Die Bearbeitung des Umtauschs der Papierführerschiene dauert zurzeit etwa zwei Wochen“, so Lena Heimers. Der neue Kartenführerschein wird direkt nach Hause gesandt. Das kostet 5 Euro mehr, also 30,30 statt 25,30 Euro bei persönlicher Abholung.

Beim Umtausch eines Kartenführerscheins geht der Postversand aus technischen Gründen nicht, da der neue Kartenführerschein gegen Vorlage des Alten abzuholen ist. Der neu ausgestellte EU-Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Die zweite Stufe gilt für den Umtausch der ab 1. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine. Beginnend mit den Ausstellungsjahren 1999-2001 und mit einer Umtauschfrist bis zum 19.01.2026. Gefolgt von den weiteren Jahrgängen und Fristen: 2002-2004 am 19.01.2027, 2005-2007 am 19.01.2028, 2008 am 19.01.2029, 2009 am 19.01.2030, 2010 am 19.01.2031, 2011 am 19.01.2032, 2012 bis 18.01.2013 am 19.01.2033. Nach Ablauf der oben genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig.

Schon 23.193 Gladbecker haben einen EU-Führerschein beantragt

„Seit der Einführung des fälschungssicheren EU-Führerscheins 1999 haben bis zum 30. November dieses Jahres genau 23.193 Gladbecker ihren alten Führerschein umgetauscht“, so Lena Heimers, Pressesprecherin des Kreisverwaltung. Im gesamten Kreisgebiet waren es in diesem Zeitraum 210.278 Personen. Wie viele Verkehrsteilnehmer in Gladbeck noch mit einer alten grauen Fleppe unterwegs sind, könne nicht ermittelt werden. Dies sei vom Aufwand nicht zu leisten, da sich die Anzahl ja auch ständig durch Umzüge oder Todesfälle verändern könne.

Der Pressesprecher im Gladbecker Rathaus, David Hennig, kann aber nennen, dass im Jahre 2020 über das Bürgeramt der Stadt genau 269 Führerscheine umgetauscht wurden „und im vorigen Jahr waren es mit 1246 schon deutlich mehr“. Dies belege, dass die Nachfrage für den EU-Führerschein wachse. Termine dafür im Bürgeramt zu erhalten, das sei zurzeit aber kein Problem „diese und nächste Woche sind noch welche frei“. Die Termine können auch online über die Homepage der Stadt vereinbart werden (https://www.gladbeck.de/Rathaus_Politik/Rathaus/BuergerService).

Bei der Antragstellung müssen Ausweisdokumente vorgelegt werden

Der Antrag für den EU-Führerschein kann auch bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Marl (Terminvereinbarung erforderlich) gestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller persönlich vorsprechen. Weil sehr viele Führerscheine umzutauschen sind, wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. Eine Alternative bietet die Online-Antragstellung, welche über die Homepages des Kreises möglich ist. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument. Vorlage des aktuellen Führerscheines. Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild.