Gladbeck. Preiserhöhungen bei McFit sorgen für verärgerte Kunden. Laut dem Studio in Gladbeck ist der Ärger unbegründet. Was die Verbraucherzentrale sagt.
Die Fitnessstudiokette McFit hat seit dem 1. April die Preise erhöht. Auch in Gladbeck sollen Sportbegeisterte für ihre Mitgliedschaft nun jeden Monat 24,90 Euro statt 19,90 Euro zahlen. Die Art und Weise, wie McFit dafür die Zustimmung seiner Kunden einholte, sorgte vielerorts für Empörung. So wurden in den Eingängen der Studios Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass Mitglieder der Preisanpassung allein durch „Passieren des Drehkreuzes“ zustimmen würden.
Laut dem McFit-Studio im Gladbecker „Glückauf-Center“ an der Wilhelmstraße 30, hätte man nicht versucht, die Kunden hinters Licht zu führen, sondern genügend Transparenz bei der Preiserhöhung geboten. In Gladbeck hätten die meisten Kunden das Verfahren verstanden. Die Verbraucherzentrale kann empörte Reaktionen von Mitgliedern nachvollziehen und erklärt, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsänderungen und Preisanpassungen haben.
McFit-Mitglieder in Gladbeck zeigen unterschiedliche Reaktionen
„Die Preiserhöhung ist absolut gerechtfertigt“, sagt ein Mitarbeiter vom McFit-Studio in Gladbeck, der gerne anonym bleiben möchte. Auch für Unternehmen seien Strom und Co. teurer geworden. Da sei eine Preiserhöhung unumgänglich. Die Mitglieder hätte man mindestens zwei Wochen vor der Drehkreuz-Zustimmung postalisch über die Veränderung sowie das Zustimmungsverfahren und ihre Rechte informiert. So gelte die Regel: Wer nicht zustimmen will, habe die Möglichkeit, telefonisch oder über ein Online-Formular Widerspruch einzulegen und dürfte dann zu den alten Konditionen weitertrainieren.
„Das wurde alles sehr transparent kommuniziert“, so der Mitarbeiter. „Alles andere wäre ja Betrug! Dabei gibt es für uns keinen Grund, die Mitglieder reinzulegen oder zu verärgern!“ Die Gladbecker hätten bis jetzt sehr unterschiedlich auf die höheren Preise reagiert. „Einige Kunden haben Einspruch eingelegt, dem dann auch dementsprechend stattgegeben wurde. Andere haben aber auch Verständnis“, sagt der McFit-Mitarbeiter. Wer verwirrt war und Rückfragen hatte, konnte sich jeder Zeit an die Studio-Mitarbeiter wenden.
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Verbraucherzentrale NRW: „Nachträgliche Preiserhöhungen sind nicht ohne Weiteres möglich“
Die Verbraucherzentrale NRW hat eine andere Meinung zu dem Thema. „Wer durch das Drehkreuz spaziert, ohne zu wissen, was das für ihn bedeutet, hat aus unserer Sicht keine wirksame Zustimmung erteilt und kann einer Erhöhung des Beitrages immer noch widersprechen“, sagt Claudia Berger, Leiterin der Beratungsstelle in Bottrop, die auch für Gladbeck zuständig ist. Grundsätzlich seien Verträge so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Auch eine nachträgliche Preiserhöhung sei daher nicht ohne Weiteres möglich.
„Viele Fitnessstudioverträge enthalten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch sogenannte Preisanpassungsklauseln, mit der sie sich eine nachträgliche Preiserhöhung vorbehalten“, so Berger. „Damit eine solche Klausel wirksam ist und sich das Studio darauf berufen kann, muss sie strenge Voraussetzungen erfüllen.“ Viele dieser Klauseln würden diese Anforderungen allerdings nicht erfüllen und seien damit unwirksam. Eine nachträgliche Preisänderung sei dagegen grundsätzlich dann möglich, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind, wenn die Kunden also zum Beispiel zustimmen.
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„Mitglieder eines Fitnessstudios müssen ihrer Zahlungsverpflichtung in der Regel bis zum Ende der Vertragslaufzeit nachkommen“, sagt Berger. „Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum.“ Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einer angekündigten Preiserhöhung nachträglich widersprechen oder keine wirksame Preisanpassungsklausel besteht, dann liefe der Vertrag zum ursprünglich vereinbarten Preis bis zum Ende weiter und könne unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht ergebe sich für Verbraucher dagegen in der Regel nicht allein aus der Ankündigung einer Preiserhöhung.