Herne. Die Fitnesskette McFit hat die Beiträge erhöht. Warum Mitglieder das nicht hinnehmen müssen und wie Herner Kunden auf die Erhöhung reagieren.

Fitnessanbieter wie Fitness First, FitX und Co. erfreuen sich großer Beliebtheit, machen aber auch immer wieder mit zweifelhaftem Kundenservice von sich reden. Zuletzt hat die Studiokette McFit ihre Mitgliedsbeiträge erhöht - von 19,90 Euro auf 24,90 Euro im Monat. Doch nicht nur die Erhöhung selbst, auch die Art und Weise, wie die Kette sie durchsetzt, stößt auf Kritik. McFit schreibt vor: Kundinnen und Kunden geben ihr Einverständnis, indem sie im Studio das Drehkreuz passieren.

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Auch im McFit-Studio an der Dorstener Straße in Herne werde das so gehandhabt, bestätigte eine Mitarbeiterin auf Nachfrage. Sie wies darauf hin, dass Mitglieder über den Kundenservice Beschwerde gegen die Preiserhöhung einlegen können. Dass das von Erfolg gekrönt sein kann, zeigt das Beispiel eines Mitglieds auf Twitter. „McFit erhöht die Preise und ich habe daraufhin meinen Vertrag gekündigt“, schreibt der junge Mann. Darunter teilt er einen Auszug aus einer E-Mail der Fitnesskette: „Wir bestätigen dir hiermit deinen Widerruf zur Preisanpassung. Dein Vertrag ist weiterhin ungekündigt und läuft zu deinen alten Konditionen weiter.“ Ein „exklusives Treueangebot“ für ein Bestandsmitglied nennt McFit das.

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Herner Verbraucherzentrale: Kunden sollten sich wehren

Aber sind die Preiserhöhung und vor allem die Drehkreuz-Masche wirklich rechtens? Nein, sagt Veronika Hensing, Leiterin der Herner Verbraucherzentrale. „Ich kann als Anbieter nur Preise ändern, wenn ich auch eine sogenannte Preisanpassungsklausel im laufenden Vertrag habe“, erklärt die Beraterin. Das sei bei McFit-Verträgen der Fall, allerdings beziehe sich die Klausel nur auf die Mehrwertsteuer. Damit erfülle sie nicht die nötigen Anforderungen und mache die Preiserhöhung bei bestehenden Verträgen unwirksam.

Kunden sollten ihr Recht geltend machen und Einspruch gegen die Preiserhöhung einlegen, rät Veronika Hensing von der Herner Verbraucherzentrale.
Kunden sollten ihr Recht geltend machen und Einspruch gegen die Preiserhöhung einlegen, rät Veronika Hensing von der Herner Verbraucherzentrale. © FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

Auch sei eine nachträgliche Preisänderung nur möglich, wenn beide Vertragsparteien zustimmen. Dazu stellt Veronika Hensing klar: „Der Gang durchs Drehkreuz kann nicht mit einem Schweigen gleichgesetzt werden und stellt keine Einverständniserklärung dar.“ Auch die Schilder, mit denen McFit in seinen Studios auf das Prozedere aufmerksam macht, änderten daran laut Hensing nichts. Außerdem gut zu wissen: Preiserhöhungen müssen im Normalfall mindestens vier Wochen im Voraus angekündigt werden.

„Wenn die Verbraucher eine Preiserhöhung bemerken, sollten sie sofort widersprechen“, lautet der Rat der Expertin. Das geht per Telefon oder Online-Formular, die Verbraucherzentrale empfiehlt allerdings den Widerspruch in Schriftform, also per Post, E-Mail oder mit der Abgabe eines Schreibens im Studio. „Wir haben schon Rückmeldung bekommen, dass die Studios beim alten Preis bleiben, wenn die Verbraucher Einspruch erheben“, so Hensing. Das bestätigt auch das Beispiel des Twitter-Nutzers. Kunden verlieren - das möchte die Kette ganz offenbar nicht.

Das sagen Herner Mitglieder zur Preiserhöhung

Beim McFit an der Dorstener Straße sind die Mitglieder geteilter Meinung, was die höheren Beiträge betrifft. „Kann man nichts machen“, sagt ein Neukunde. „Die Preise steigen überall.“ Für seinen Vertrag würde ohnehin der neue Preis gelten. Aber auch ein langjähriges Mitglied sieht die Sache entspannt: „Das mit der Preiserhöhung ist sicher nicht so gelaufen, wie man es sich gewünscht hätte.“ Aber 25 Euro halte er immer noch für preiswert.

Das sieht ein Mitglied aus Gelsenkirchen anders. Wegen Corona habe er sich lange Zeit nicht ins Studio getraut. „Jetzt komm ich hierher nach zwei Jahren und hab gleich eine Preiserhöhung auf’m Konto“, so der 73-Jährige. Er sei darüber nicht informiert worden. Die Trainer hätten ihm gesagt, er könne online Widerspruch einlegen und genau das wolle er tun. Auch ein Sportler aus Herne berichtet, von der Preiserhöhung nichts gewusst zu haben. „Ich finde das nicht richtig“, sagt er. „Da hätte ein Schreiben kommen müssen - nicht per E-Mail, sondern per Post - mit einem Widerrufsformular dabei.“ Die Sache mit dem Drehkreuz sei ihm sowieso suspekt. Auch er werde Widerspruch einlegen.

>>> WEITERE INFORMATIONEN: Verträge in Fitnessstudios

  • Fitnessstudios sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, ihren Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen. Besonders ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten sollte daher nicht leichtfertig abgeschlossen werden.
  • Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern, Kosten und Nutzen gut abzuwägen: Kann ich mir Vertrag X zu Preis X auch über mehrere Jahre leisten? Werde ich die Mitgliedschaft wirklich nutzen?
  • Viele Studios bieten mittlerweile auch Verträge an, die monatlich kündbar sind. Am sichersten ist laut Verbraucherzentrale übrigens die Kündigung in Schriftform.