Duisburg. Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können Duisburger bereits ab dem 13.1. beantragen – bevor Wahlbenachrichtigungen verschickt werden. So gehts.
Am 23. Februar wählt Deutschland den Bundestag bei den vorgezogenen Neuwahlen, ab dem 28. Januar werden in Duisburg die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Aber bereits ab Montag, 13. Januar, können wahlberechtigte Duisburgerinnen und Duisburger vorab ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl online beantragen.
Bundestagswahl in Duisburg: Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Dies soll laut Amt für Kommunikation ab Montag „ganz einfach“ über die Internetseite https://briefwahl.duisburg.de möglich sein. Noch ist die Seite nicht erreichbar.
Kann ich Briefwahl auch schriftlich beantragen?
Ja, alternativ können die Wahlunterlagen schon jetzt schriftlich mit einem formlosen Antrag postalisch angefordert werden. „Dieser muss den vollständigen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls abweichende Versandanschrift enthalten“, erläutert die Stadt. Diese Anträge sollen an diese folgende Adresse geschickt werden: Stadt Duisburg, Stabsstelle Wahlen, Wahlamt, In den Haesen 84, 47040 Duisburg. Die Briefwahlunterlagen werden nach Angaben der Stadt „voraussichtlich ab dem 7. Februar“ versendet.
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Wann öffnen die Briefwahlwahlstellen in Duisburg?
Eine weitere Möglichkeit, vor dem Wahl-Sonntag zu wählen, bieten die bekannten Briefwahlstellen in den sieben Bezirksämtern der Stadt Duisburg. Diese sollen ab Montag, 3. Februar, geöffnet sein. Vom 10. bis 21. Februar ist dort während der Öffnungszeiten der Verwaltungen auch die direkte Stimmabgabe möglich:
- Walsum, Friedrich-Ebert-Str. 152, 47179 Duisburg
- Hamborn, Duisburger Str. 213, 47166
- Meiderich, Von-der-Mark-Str. 36, 47137
- Homberg, Bismarckplatz 1, 47198
- Mitte, Sonnenwall 73-75, 47051
- Rheinhausen, Körnerplatz 1, 47226
- Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249
- Stabsstelle Wahlen, In den Haesen 84, Alt-Homberg, 47198
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Was, wenn meine Wahlbenachrichtigung zu spät kommt?
Sollten die ab dem 28. Januar verschickte Wahlbenachrichtigung bis zum 1. Februar nicht im Briefkasten angekommen sein, sollte schnell reagieren, wer wählen will. Die Stadt Duisburg bittet Betroffene, sich in solchen Fällen „umgehend unter der Telefonnummer 0203 283-3333 mit der Stabsstelle Wahlen in Verbindung zu setzen“.
Sie empfiehlt grundsätzlich allen Wahlberechtigten, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, wegen der kürzeren Fristen vor den vorgezogenen Wahlen, „rechtzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen“.