Dortmund. Dortmunds OB Westphal will dem Missbrauch der Partydroge „nicht tatenlos zusehen“. Der Stadtrat stimmte am Mittwoch einstimmig zu.

In Dortmund ist der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche nun verboten. Der Stadtrat hat dem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung am Donnerstagabend (13. Februar) einstimmig zugestimmt. 

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Lachgas habe sich zu einer gefährlichen Partydroge entwickelt, sagte OB Thomas Westphal (SPD) im Vorfeld des Ratsbeschlusses. „Der Missbrauch von Lachgas, insbesondere unter Jugendlichen, ist eine besorgniserregende Entwicklung, der wir nicht tatenlos zusehen.“ Noch bevor ein entsprechendes Landes- oder Bundesgesetz verabschiedet werde, wolle die Stadt vorangehen. „Unser Ziel ist es, frühzeitig gegenzusteuern“, sagte Westphal.

Lachgasverbot in Dortmund: Bis zu 1000 Euro Geldbuße bei Verstößen

Für das Verbot hatte die Stadt eine Ordnungsbehördliche Verordnung erarbeitet, die dem Rat am 13. Februar zur Abstimmung vorgelegt wurde. Damit soll es den Händlern künftig verboten werden, Lachgas an Minderjährige zu verkaufen. Verstöße können dann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Das Verbot soll mit geeigneten Maßnahmen kontrolliert werden. Dass die nicht immer und überall greifen werden, ist Dahmen klar. Das Verbot soll trotzdem kommen. „Wir wollen ein Zeichen setzen.“

Lachgas
Das Verkaufs-Verbot soll mit verschiedenen Maßnahmen kontrolliert werden. © DPA Images | Marcus Brandt

Das Verkaufsverbot soll ein erster Schritt sein, dem Lachgas-Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Ein Konsumverbot auf Spielplätzen gibt es bislang noch nicht. Dahmen macht aber deutlich, dass bei einem bestehenden Verbot der Abgabe an Minderjährige dann etwa Gas-Flaschen eingezogen und sichergestellt werden könnten, wenn Kinder oder Jugendliche im öffentlichen Raum beim Konsum erwischt werden.

OB Westphal hofft auf bundeseinheitliches Gesetz

Wegen seiner Wirkung wird Lachgas mehr und mehr als inhalative Droge in reiner Form auf Partys und in der Freizeit genutzt. Doch Gesundheitsexperten warnen vor den Folgen des Lachgas-Konsums. Das sind unter anderem Taubheitsgefühle, Koordinationsschwierigkeiten, Schwindel, Bewusstlosigkeit und langfristige Nervenschäden. Weil bei Minderjährigen das Nervensystem noch nicht vollständig ausgereift ist, gelten sie als besonders gefährdet.

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Westphal hofft, dass das Dortmunder Beispiel Schule machen wird. „Wir senden ein deutliches Signal“, so der OB. Um einen Flickenteppich an Vorschriften aber zu verhindern, müsse es aber eine bundeseinheitliche Regelung geben. „Nur so können wir bestmöglich verhindern, dass Jugendliche problemlos an Lachgas gelangen.“

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