Dortmund. Einer Zollbeamtin fallen bei der Einreisekontrolle in Dortmund zwei sehr junge Hunde auf. Zurecht: Mit den Welpen stimmt einiges nicht.
Eine Frau (57) und ein Mann (44) kehrten am Donnerstag (5.12.) von ihrer Istanbul-Reise zurück, landeten am Dortmunder Flughafen. Beide hatten neben ihrem Gepäck jeweils eine Hundetransportbox dabei.
Welpen aus Istanbul: Dortmunder Zollbeamtin forscht nach
Am Ausgang wurden sie von einer Zollbeamtin angehalten. Auf Nachfrage erklärten die Reisenden, dass sie die beiden Welpen – Rasse „Pomeranian“ oder „Zwergspitz“ – in der Türkei gekauft hätten, weil sie dort deutlich günstiger seien als in Deutschland. Sie legten türkische Heimtierausweise und EU-Gesundheitszertifikate mit Blutuntersuchungen vor.
Doch die Zollbeamtin wurde stutzig. Die Welpen hatten weder einen Chip noch eine Tätowierung, die normalerweise zur Identifikation erforderlich sind. Außerdem fielen Unregelmäßigkeiten in den Papieren auf: Manche Stempel waren aufgedruckt, und die Blutuntersuchungsergebnisse waren bei beiden Tieren identisch – ein ungewöhnlicher Zufall. Auch das angebliche Alter der Hunde, acht Monate laut Dokumenten, passte nicht zu ihrem Aussehen.
Rasse-Hunde aus der Türkei viel zu jung für Verkauf
„Die Käufer der Hundewelpen gaben an, auf einer bekannten Videoplattform auf den Züchter aufmerksam geworden zu sein“, sagt Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. „Gerade dann, wenn Rassehunde günstig angeboten werden, sollte man besonders skeptisch sein“, so Münch weiter.
Ein hinzugezogener Amtsveterinär bestätigte den Verdacht: Die Welpen waren höchstens zwölf Wochen alt. Wegen der unklaren Herkunft und der Zweifel an ihrer Gesundheit wurden die Hunde beschlagnahmt und in Quarantäne in einem Tierheim untergebracht.
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Zoll warnt: Darauf müssen Sie beim Tierkauf im Ausland achten
- Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird, durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist.
- Zusätzlich sind Impfpapiere sowie gegebenenfalls der Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.
- Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, das heißt, durch den Besitzer oder der von dieser schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass der Transport des Tieres nicht dem Verkauf beziehungsweise Besitzerwechsel dient. Für Einreisen aus Ländern wie zum Beispiel der Schweiz gelten gesonderte Regelungen.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
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