Bottrop. Prozess gegen den Bottroper Ex-Ordnungsamtsleiter und drei weitere Angeklagte: Die ersten Zeugenaussagen helfen wenig weiter.

Die Tatvorwürfe gegen den Ex-Ordnungsamtsleiter und drei weitere Angeklagte sind vielschichtig: Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Fälschung, Steuerhinterziehung. Beim zweiten Prozesstag vor der Wirtschaftsstrafkammer des Essener Landgerichts kamen jetzt die ersten Zeuginnen und Zeugen zu Wort. Auf den ersten Blick hätte es kaum besser für die Angeklagten laufen können.

Die als Zeugen vorgeladenen Eheleute, Betreiber einer Fahrschule in Oberhausen, bei der der ehemalige Amtsleiter als Aushilfsfahrlehrer gearbeitet hatte, konnten sich an Arbeitsumfang, Abrechnungsmodalitäten, möglicherweise geflossene Bargeldbeträge oder Absprachen mit der Ehefrau des Ex-Amtsleiters über deren mögliche oder tatsächliche Tätigkeiten im Büro der Fahrschule nicht oder nur unvollständig erinnern.

„Wie lange machen sie diesen Job eigentlich schon?“

Staatsanwalt Christian Bolik zu einer Zeugin, die zwei der Angeklagten in ihrem Betrieb beschäftigte

Der Vorwurf: Um die Steuerlast zu senken, sei ein Teil der Nebentätigkeit des Mannes als Minijob angemeldet worden, andere Beträge auf das Konto der Ehefrau geflossen oder bar ausbezahlt worden, über Jahre. Angesichts der zum Teil widersprüchlichen Angaben, bei denen das Ehepaar seine eigene Geschäftsführung in der Fahrschule nicht durchgängig zu kennen schien oder sich in Widersprüche verstrickte, ließ irgendwann Staatsanwalt Christian Bolik die Zeugin, die das Fahrschulbüro managt, fast entnervt fragen: „Wie lange machen sie diesen Job eigentlich schon?“

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Ähnlich weich erscheinen Zeugenaussagen vom Betriebsleiter eines Bottroper Sicherheitsdienstes zu der Zeit, dessen Gründerin und Inhaberin dessen Ehefrau ist. Es geht um mögliche Vorteile, die der Ex-Amtsleiter beim Einlass zu Schalke-Spielen im Gelsenkirchener Stadion gehabt haben soll. Chat-Kontakte sollen belegen, dass dem Angeklagten etwa gesagt wurde, der Schalke-Ordnungsdienst lasse niemanden rein. Warum er nicht geschrieben habe, ohne Karte lasse der Ordnungsdienst niemanden rein, fragt der Richter den Zeugen.

Warum das auch in dem Prozess interessiert: Die Sicherheitsfirma der Frau des Zeugen, der auch eine Shisha-Bar in Bottrop betrieb, hat zuweilen auch Aufträge der Sicherheitsfirma eines weiteren Angeklagten in dem Prozess übernommen, als Nachunternehmen.

Gleich mehrere Bottroper Zeugen machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

Die Frau des Zeugen machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch: „Ich sage überhaupt nichts.“ Sie war zuvor nicht über ihre Rechte belehrt worden. So auch ein weiterer Zeuge, der für dieses Unternehmen arbeitete.

Ob Besuche in einem bekannten Oberhausener Restaurant ebenfalls als Vorteilsannahme gesehen werden können, blieb bei diesen Zeugenaussagen ebenfalls unklar. Wie sich das auf die Glaubwürdigkeit auswirkt, ebenso. Jedenfalls grinste jemand aus der Gruppe am Ende und fragte: „Sollen wir nicht zum Essen ins . . . gehen?“ Eben jenes Lokal.

Am Dienstag, 18. Februar, geht es weiter im Essener Landgericht. Dann sollen auch Zeugen aus der Bottroper Verwaltung aussagen.

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