Bottrop. Schon 2024 sollten Arbeiten zum Erhalt des Gebäudeensembles an der Böckenhoffstraße 7 beginnen. Das sagt der Eigentümer zur Verzögerung.
Auf den ersten Blick wirken das kleine Wohnhaus zur Straße und die malerischen, etwas verschachtelten Hofgebäude an der Böckenhoffstraße 7 und 7a eher unscheinbar. Dahinter steckt aber viel mehr. Denn seit 2007 steht der Gebäudekomplex unter Denkmalschutz. Vorne sichtbar ist allerdings nur die sprichwörtliche Spitze eines Eisbergs: Auf dem dahinterliegenden Teil des langegezogenen Grundstücks befinden sich noch alte Werkstatt- und Schreinereigebäude.
„Das wohl letzte so erhaltene Ensemble, das für die Übergangszeit von der vorindustriellen Zeit in die Bergbau-Ära steht und gerade in dieser Innenstadtlage eine Besonderheit darstellt“, sagt Thorsten Kastrup von der Unteren Denkmalbehörde. Genau die ist seit längerer Zeit besorgt, was den Erhalt beziehungsweise der Verfall des Komplexes angeht, aus dem die letzten gewerblichen Nutzer, wie Künstler und zuletzt Bettina Döblitz mit ihrer Galerie 7, ausgezogen sind.
„Dieses Baudenkmal ist aktuell wirklich ein Sorgenkind von uns.“
Denn die geforderten Erhaltungsmaßnamen, damit die Gebäude nicht immer weiter verfallen, seien bislang vom Eigentümer nicht durchgeführt worden, so Thorsten Kastrup auf WAZ-Anfrage. Dazu gehörten vor allem die Sicherung des Daches im hinteren langgestreckten Gebäude. Die Gebäude befänden sich noch im gleichen Zustand wie 2023. „Dieses Baudenkmal ist aktuell wirklich ein Sorgenkind von uns“, so der Denkmalschützer.
Zwischenzeitlich beschäftigten sich Anwälte mit dem Bottroper Denkmalfall
Inzwischen sei man auch „ordnungsbehördlich aktiv“ geworden, wie es im Amtsdeutsch heißt. Das bedeutet im Klartext: Es werden Fristen gesetzt, innerhalb derer bestimmte Maßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung durchgeführt werden müssen, ansonsten werden Bußgelder verhängt. Der Eigentümer habe dagegen geklagt. Inzwischen befassen sich wohl Anwälte mit Sache.
Dabei hatten die Pläne des Eigentümers Ende 2023 sehr positiv geklungen. Damals hatte die WAZ nicht nur mit der Unteren Denkmalbehörde und der damaligen Mieterin Bettina Döblitz, die danach mit ihrer Galerie 7 in ein Interimsquartier an der Gladbecker Straße gezogen ist, sondern auch mit dem Eigentümer der Immobilie, Markus Laaks, gesprochen.
Der hatte damals betont, dass er den Komplex auf jeden Fall auch im Sinne des Denkmalschutzes erhalten möchte und gerade die Planung für eine Komplettsanierung vorantreibe. Die Idee: Die Büros seines Unternehmens in den sanierten rückwärtigen Gebäuden unterzubringen, den vorderen Bereich mit dem kleinen Hof weiter als Galerie oder Ateliers ebenso zu vermieten wie das Wohnhaus, das zum Denkmalpaket gehöre.
Eigentümer des Bottroper Denkmals hat inzwischen Förderantrag gestellt
Dies sei auch weiterhin der Fall, so Markus Laaks auf Anfrage. Er stehe nach wie vor hinter dem Projekt Böckenhoffstraße, auch mit den früher skizzierten Nutzungen und Ort als künftiger Firmenzentrale, sagt der Eigentümer. Und ja, es habe Verzögerungen gegeben, vielleicht auch Kommunikationsprobleme. Aber inzwischen habe er die Fördermittel beantragt, die es für eine denkmalgerechte Gebäudesanierung gebe, und auch einen Generalunternehmer gefunden, der sich zugleich im Denkmalschutz auskennt, sagt Laaks zum aktuellen Stand.
Zwar habe er aktuell noch keine Zusage über die Fördermittel erhalten. Aber der Immobilienunternehmer, der im vergangenen November privat in sein neues Haus ganz in der Nähe an der Parkstraße gezogen ist, zeigt sich zuversichtlich. „Mein Plan ist, Anfang des zweiten Quartals 2025, also im Frühjahr, mit den Arbeiten an der Böckenhoffstraße zu beginnen.“
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Verstehen könne er das Vorgehen der Denkmalschützer, die mehrfach Bußgelder verhängt hätten, gegen die er geklagt habe, zwar nicht, spricht aber auch von möglichen „Kommunikationspannen“. Man hätte sich besser verständigen, vielleicht persönliche Gespräche führen müssen.
Die Frage nach dem sprichwörtlichen „Schwarzen Peter“ bleibt offen. Festzustehen scheint aber, dass offensichtlich beide Seiten an einer möglichst raschen Sanierung des Objekts interessiert sind – im Sinne des Denkmalschutzes.