Bottrop. Am Bottroper ZOB weisen neue Hinweisschilder auf Verbote und Regeln hin. Der Kommunale Ordnungsdienst hat zahlreiche Verstöße festgestellt.

Seit zwei Wochen weisen neue Hinweistafeln mit Ge- und Verboten auf das geltende Recht am ZOB hin. Alkohol und Drogen sind dort ebenso verboten wie Fahrrad- oder E-Scooter-Fahren und Taubenfüttern. Und: Man soll die Abfallbehälter nutzen.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat vergangene Woche einen ganztägigen Aktionstag in der Bottroper Innenstadt durchgeführt, um diese Regeln zu kontrollieren. Von 7 Uhr bis 16 Uhr waren die Mitarbeitenden des KOD durchgehend in der Innenstadt präsent – sowohl in Uniform als auch erstmals in Zivilkleidung. 

Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem ZOB, insbesondere während der Stoßzeiten des Berufs- und Schülerverkehrs. Durch wechselnde Teams sei sichergestellt gewesen, dass kontinuierlich eine Doppelstreife des KOD vor Ort war, so die Stadt Bottrop. 

Kontrollen des KOD in Bottrop: 27 Ordnungswidrigkeiten festgestellt

Insgesamt wurden 27 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Der Großteil betraf das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen. Zusätzlich wurden zwei Jugendliche beim Zünden von Knallkörpern ertappt, und in neun Fällen griff der KOD ein, als Minderjährige beim Konsum von Zigaretten oder Vapes erwischt wurden. Die entsprechenden Bußgeldverfahren sind eingeleitet. 

Der Aktionstag reagiert auf zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft, die wiederholt auf Missachtung von Regeln hinwiesen. Die Hinweisschilder am ZOB seien auf Empfehlung der Polizei aufgehängt worden, weil man in anderen Städten wie Recklinghausen positive Erfahrungen mit ähnlichen Maßnahmen gemacht habe.

„Durch die neue Beschilderung können wir bei der Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern direkt auf die Regeln hinweisen“, erklärt Michael Althammer, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes. „Das erleichtert die Kommunikation und sorgt für ein besseres Verständnis der Vorschriften.“