Bottrop. Bei Kontrollen haben Ordnungsamt und Zoll Verstöße bei zwei Bottroper Wachfirmen festgestellt. Droht ihnen jetzt die Kündigung der Verträge?
Das Bottroper Ordnungsamt hat gemeinsam mit dem Zoll Anfang des Monats zwei Sicherheitsunternehmen in der Stadt überprüft. Dabei seien „Verstöße“ festgestellt worden, teilte die Pressestelle der Stadt kurz darauf mit. Bei der Frage, welche Konsequenzen daraus nun folgen könnten, bleibt sie allerdings vage.
Bei den überprüften Firmen handelt es sich nach WAZ-Informationen um zwei Wachdienste, die im Auftrag der Stadt Flüchtlingsunterkünfte in Bottrop sichern. Es seien bei ihnen „mögliche Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht“ festgestellt worden, teilt die Pressestelle auf Nachfrage mit. Zudem würden „weitere Ermittlung seitens des Hauptzollamts Dortmund im Bereich des Mindestlohngesetzes durchgeführt“.
Auf die Frage, ob auch die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Tariflohns kontrolliert worden ist, antwortet die Stadt nicht und verweist auf die Zuständigkeit des Zolls sowie der Deutschen Rentenversicherung.
Bottroper Wachdienste müssen sich an den Tarifvertrag halten
Allerdings: Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen sind immer Bestandteil von öffentlichen Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto, wie die Stadt mitteilt. Heißt: Die Firmen haben unterschrieben, dass sie sich an den Tariflohn halten. Sollten sie das nicht tun, müsste die Stadt dann nicht die Verträge kündigen?
Der aktuelle Stundenlohn laut Manteltarifvertrag für Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften (Objektschutz III) liegt seit dem 1. Juni dieses Jahres bei 15,49 Euro, zuvor lag er bei 14,49 Euro. Aufträge an die beiden Firmen waren für jeweils 18,50 Euro beziehungsweise 18,95 Euro vergeben worden. Rein rechnerisch kann mit diesen Beträgen kaum wirtschaftlich der Tariflohn gezahlt werden.
Aufträge der Stadt an die Sicherheitsdienste decken kaum die Kosten
Denn neben dem ausgezahlten Stundenlohn müssen Arbeitgeber noch mit Sozialversicherungsabgaben in Höhe von rund 20 Prozent kalkulieren. Das bedeutet Ausgaben in Höhe von knapp 18,60 Euro pro Stunde pro Mitarbeiter. Darin enthalten sind allerdings beispielsweise noch keine Dienstkleidung, keine Urlaubs- oder Krankentage, keine Fortbildungen. Und noch kein wirtschaftlicher Gewinn
Der Security-Chef Andreas Kaus von Kötter Security, einem der größten Wachdienste in Deutschland, hatte im vergangenen Jahr im Gespräch mit der WAZ eingeordnet, dass Tariftreue „nicht abbildbar“ ist für die Stundensätze, zu denen Sicherheitsaufträge in Bottrop vergeben werden. Damals lag der Tariflohn noch bei einem Euro weniger pro Stunde als heute.
Hinzu kommt, dass die nun überprüften Sicherheitsunternehmen Tandemaufträge erhalten haben. Das heißt, sie müssen jeweils zwei Flüchtlingsunterkünfte sichern, was mit zusätzlichen Kosten für Dienstfahrzeuge und Benzin verbunden ist.
Bei Bestätigung der Verstöße: Mögliche Kündigung „aus wichtigem Grund“
Das Ordnungsamt hatte die beiden Sicherheitsunternehmen in den vergangenen Monaten schon mehrfach im Einsatz kontrolliert, nun lag der Fokus gemeinsam mit dem Zoll unter anderem auf der Bezahlung der Mitarbeiter. Sollten sich die Verstöße gegen die Tariftreue bestätigen: Welche Konsequenzen folgen dann?
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„Die Auftragnehmer haben die Auskömmlichkeit der Preise schriftlich bestätigt. Ebenfalls wird bestätigt, dass die Unternehmen an den jeweiligen Tarifvertrag gebunden sind und sie die gültigen Tariflöhne zahlen“, teilt die Stadt mit und kündigt an: „Wenn uns gewahr wird, dass diese Vereinbarung gebrochen wird, besteht die Möglichkeit, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.“