Bottrop. Ein junger Bottroper hat auf dem Eigener Markt einen Schüler (16) angegriffen. Vor dem Jugendschöffengericht gab es ein mildes Urteil.

Wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 19-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe: Falsche Freunde haben den Bottroper dazu aufgestachelt. Das Schöffengericht schloss sich dieser Einschätzung an. So kam der 19-Jährige mit einer Geldstrafe und Sozialstunden davon.

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Der damals 18-jährige Bottroper hat die Gesamtschule nach zehn Jahren ohne Abschluss verlassen, lebt als jüngstes von vier Kindern bei den Eltern in Batenbrock und hat sich bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen. Bis zu jenem Abend des 14. Juli 2023, als er mit drei Kollegen auf dem Eigener Markt abgehangen hatte. Einer habe plötzlich auf einen 16-Jährigen gezeigt und gerufen: „Der hat deinen Cousin geschlagen! Du musst jetzt was machen!“

Bottroper Angreifer entschuldigt sich „von Herzen“

Dazu habe er sich tatsächlich aufstacheln lassen. Er ging auf den 16-Jährigen zu und schlug ihm ins Gesicht. Dann hielt er ihn fest, während einer seiner „Kollegen“ ein Klappmesser zog und die Tasche des Angegriffenen forderte. „Das mit dem Messer habe ich nicht gesehen“, sagt der Angeklagte dazu. „Ich wollte das wirklich nicht. Ich entschuldige mich von Herzen. Es tut mir leid.“

„Ich habe mich sehr bedroht gefühlt“, sagt der 16-jährige Angegriffene über die Attacke, die für ihn aus heiterem Himmel kam. „Meine Freunde und der Herr da“, sagt er mit einem Nicken zur Anklagebank, „kannten sich wohl. Dann wurde das ganz schnell gewalttätig.“ Er hat das Messer sehr wohl wahrgenommen. Vor oder bei seinem Fluchtversuch wurde sein T-Shirt zerrissen. „Am Ende bin ich weggekommen“, sagt der Schüler. „Aber ich habe drei Wochen lang Angst gehabt, dass die mir noch mal auflauern. Ich habe gedacht: Vielleicht wird diesmal das Messer eingesetzt.“

Bottroper Jugendgerichtshilfe zählt mildernde Umstände auf

Eine Besonderheit des Jugendschöffengerichts ist die Rolle der Jugendgerichtshilfe. Mitarbeiter des Bottroper Jugendamtes äußern sich in der Hauptverhandlung zur Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des Beschuldigten und bringen im Strafverfahren die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte zur Geltung.

In diesem Fall konnte Evelyn Jokiel einige Argumente für eine milde Strafe aufzählen. Weder vor noch nach der Tat ist der 19-Jährige strafrechtlich auffällig geworden. Er hat ein umfassendes Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Seine Mutter und eine Schwester sitzen nicht nur im Gerichtssaal, sondern kümmern sich nach Angaben von Verteidiger Grefrath intensiv um den jüngeren Bruder. Weil der Bottroper seit einem Jahr wegen einer Angststörung mit Medikamenten behandelt wird, hält Jokiel auch einen Arrest für nicht vertretbar.

Diese Einschätzungen fließen auch ein in das Urteil. Weil der 19-Jährige zur Tatzeit erst 18 Jahre und einen Monat alt war, hat das Schöffengericht nach Jugendstrafrecht geurteilt, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Höffgen würdigte strafmildernd, dass der 19-Jährige weder vor noch nach der Tat bei der Justiz aktenkundig geworden ist: „Das ist nicht alltäglich im Jugendschöffengericht.“ Und: „Er hat den Kontakt zum falschen Freundeskreis abgebrochen.“

So kommt das Schöffengericht zum Urteil: 200 Euro Geldstrafe und 60 Sozialstunden gemeinnützige Arbeit.