Bottrop. In Bottrop werden dieses Jahr deutlich mehr Menschen abgeschoben als 2023. Das sind die Gründe und die Herkunftsländer der Abgeschobenen.

19 Menschen sind 2023 aus Bottrop abgeschoben worden. In diesem Jahr waren es bislang bereits 32 Personen, 15 weitere sind freiwillig ausgereist. Neun Maßnahmen sind für die kommenden Monate bereits terminiert. Die Zahl wird sich bis Ende des Jahres also mehr als verdoppeln. Woran liegt das?

Es seien Prozesse und Abläufe im sogenannten Rückführungsmanagement verbessert worden, erklärt Stadtsprecherin Jeanette Kuhn. Das bedeutet letztlich, dass nun schlicht effizienter gearbeitet wird.

Insgesamt leben in Bottrop aktuell 304 „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“. Das bedeutet, dass ihre Asylanträge abgelehnt worden sind, sich aber eine Rückführung teilweise wegen fehlender Passdokumente, offenen Anträgen, geltend gemachten Erkrankungen oder familiären Bindungen verzögert.

Auch interessant

Warum sich Abschiebungen oft verzögern

Ein weiterer Grund für Verzögerungen sind die knappen personellen Ressourcen: Im Bereich der Rückführung arbeiten darüber hinaus lediglich zwei Dienstkräfte. Sie organisieren unter anderem die Flugbuchungen und die Beschaffung von Passersatzpapieren. Die tatsächliche Abschiebemaßnahme werde laut Stadt anschließend durch weitere Dienstkräfte der Behörde unterstützt.

Die Kosten für Abschiebungen, wie Dolmetschertätigkeiten und für ärztliche Untersuchungen, werden der Kommune weitestgehend vom Land erstattet. Dienstkräfte der städtischen Ausländerbehörde führen die Abschiebungen durch – die Personal- und Fahrtkosten zahlt die Stadt.

Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Bottrop hat sich erhöht

Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen hat sich in den vergangenen Monaten leicht erhöht, Anfang des Jahres waren es noch 293 Personen gewesen. Sie haben die nordmazedonische, nigerianische, türkische, libanesische, russische, irakische, armenische, georgische, serbische, marokkanische, albanische als auch die tunesische Staatsangehörigkeit. 

Auch der Attentäter von Solingen hätte abgeschoben werden sollen, aber nicht in sein Heimatland Syrien, sondern in das Land, das für sein Asylverfahren zuständig ist, in diesem Fall Bulgarien. Deutschland hatte allerdings die Frist für seine Überstellung nach Bulgarien verstreichen lassen, weil der 26-Jährige zwischenzeitlich abgetaucht war.