Bottrop. Beschwerden aus der Bürgerschaft haben die Stadt auf den Plan gerufen. Das stellte der Ordnungsdienst in den Bottroper Naturschutzgebieten fest.

Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt (KOD) hat am Mittwoch zum ersten Mal einen Aktionstag in den Bottroper Naturschutzgebieten durchgeführt. Am 10. Juli zeigten KOD-Mitarbeiter ausschließlich dort Präsenz und überwachten die geltenden Regelungen für diese sensiblen Gebiete.

Hintergrund waren zahlreiche Bürgerbeschwerden in den vergangenen Monaten. Während des rund zehnstündigen Einsatzes konnten insgesamt 14 Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden. Überwiegend handelte es sich dabei um Halter, die ihre Hunde nicht angeleint hatten. Die Bußgeldverfahren wurden umgehend eingeleitet.

Regeln in Bottrop sind keine Schikane. Sie dienen dem Erhalt sensibler Bereiche der Natur

Naturschützende und Förster stellen immer wieder in den geschützten Flächen im Stadtgebiet Verstöße fest. Dabei sind die Regeln keine Schikane, sondern sollen dafür sorgen, dass die zum Teil sensiblen Gebiete sich gut entwickeln können, Pflanzen und Tiere dort ihren ungestörten Lebensbereich behalten. Das gilt für den Köllnischen Wald ebenso, wie für die Kirchheller Heide, die größtenteils unter Naturschutz steht.

In allen Naturschutzgebieten gelten folgende Regeln: Hunde müssen angeleint sein. Das Entfachen von Feuer und auch das Aufstellen eines Grills ist verboten. Gewässer dürfen nicht betreten werden. Das bedeutet, dass Schwimmen und Bootfahren verboten sind. Auch Hunde und andere Haustiere dürfen nicht in die Gewässer gelassen werden. Darüber hinaus darf in Naturschutzgebieten, wie überall im Stadtgebiet, kein Müll außerhalb der dafür vorgesehen Entsorgungsbehälter hinterlassen werden.