Bottrop. Das Land hat ausgerechnet, wie die Stadt ihre Steuereinnahmen behalten kann. Und wie Bottrop Hauseigentümer und Mieter entlasten kann.
Das betrifft jeden Grundstücksbesitzer und jeden Mieter in Bottrop: Die Grundsteuerreform wird dazu führen, dass Besitzer von Wohngrundstücken deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssten (und ihre Mieter daran beteiligen würden) als etwa Besitzer von Geschäftsgebäuden. Jetzt bekommt Bottrop eine Handhabe zum Ausgleich der Belastungen und gleichzeitig die Zusicherung, dass das Grundsteueraufkommen für die Stadt so hoch bleibt wie bisher. So soll das gehen.
Das NRW-Finanzministerium hat ausgerechnet, mit welchen Hebesätzen Bottrop nach der Grundsteuerreform die gleichen Steuereinnahmen behält wie vor der Reform. Vier Werte sind im Netz unter www.grundsteuer.de für Bottrop zu finden (siehe Grafik): der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, 272 Prozentpunkte), der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B (741 Punkte). Neu sind die differenzierten Hebesätze der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke (619 und 1168 Punkte). Die Stadt kann sie festsetzen, muss das aber nicht.
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„Unsere Beschäftigten arbeiten seit zwei Jahren mit voller Kraft dafür, der Kommune die notwendigen Daten zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Verfügung zu stellen“, erklärt Dennis Nosthoff, Dienststellenleitung des Finanzamts Bottrop. „Die Finanzverwaltung NRW hat dieses Großprojekt mit einer Service-Offensive, massivem Personaleinsatz an der Hotline und Onlinetutorials rund um die Grundsteuererklärung begleitet. Jetzt wird für alle Klarheit geschaffen.“
Die Hebesätze sind allerdings nur ein Vorschlag. „Der Rat der Stadt Bottrop entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird und wie hoch dieser sein wird“, verdeutlicht Dennis Nosthoff. „Wenn dieser höher ist als bislang, heißt das allerdings nicht automatisch, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch mehr Grundsteuer zahlen. Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer bundesweit geändert werden. Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an.“
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Die Option, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude festzusetzen, hat die NRW-Landesregierung angestoßen, weil das Bundesmodell für die Grundsteuerreform vielerorts zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Entlastung von Geschäftsgrundstücken geführt hätte. „Die Auswirkungen sind lokal unterschiedlich“, sagt NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk. „Deshalb ist es folgerichtig, dass die Kommunen, in denen es zu Verwerfungen kommt, eigenverantwortlich gegensteuern können.“
„In Bottrop werden diese Verwerfungen nicht so groß sein wie anderswo“, sagt Kämmerer Jochen Brunnhofer.
So will Bottrops Kämmerer mit der neuen Option umgehen
Wie wird Bottrops Kämmerer also mit dem Angebot aus Düsseldorf umgehen, differenzierte Hebesätze festzusetzen? Immerhin spült die Grundsteuer in diesem Jahr 23,2 Millionen Euro in Bottrops Stadtkasse. Er ist zunächst zufrieden damit, dass Bottrop mit dem Vorschlag diese Größenordnung erhalten bleibt: „Die Aufkommensneutralität war eine Forderung der Städte.“
An eine Differenzierung der Hebesätze stellt Brunnhofer zwei Forderungen: Die IT muss technisch damit fertig werden. Und: Die Festsetzung muss rechtssicher sein. Zur ersten Forderung habe das kommunale Rechenzentrum Niederrhein bereits signalisiert: Wir kriegen das hin.
„Wir brauchen vom Land Muster für rechtssichere Bescheide.“
Und zur Frage der Rechtssicherheit: Da muss der Landtag erstmal ein Gesetz beschließen, das diese Differenzierung erst erlaubt. Und danach wird Brunnhofer die Zusage des Finanzministers einfordern: Wir helfen euch bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Satzung. Brunnhofer: „Wir brauchen vom Land Muster für rechtssichere Bescheide.“
Zeitlich müsste das zu stemmen sein, sagt Brunnhofer. Wenn er nach den Sommerferien Klarheit über die Rechtslage hat, wird er dem Rat eine Empfehlung abgeben: differenzierte Hebesätze ja oder nein? „Diese Grundsatzentscheidung brauche ich bis Oktober.“ Für das Feintuning der genauen Hebesätze hätte die Finanzverwaltung dann Zeit bis zur Haushaltsverabschiedung am Jahresende.