Bottrop. In Bottrop fehlen noch rund 4000 Grundsteuererklärungen. So geht es weiter, wenn diese trotz Erinnerung durchs Finanzamt nicht abgegeben werden.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist Ende Januar endgültig abgelaufen. Dennoch fehlen in Bottrop jetzt, zum Ende des Monats Juni, noch rund 4000 Erklärungen. Das Finanzamt bringt für alle, die trotz zwischenzeitlich verschickter Erinnerungsschreiben die Abgabe versäumen, Schätzbescheide auf den Weg. Parallel besteht weiterhin die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung noch über den digitalen Weg einzureichen.
Finanzamt Bottrop: 33.000 Grundsteuererklärungen liegen vor
„Im Finanzamt Bottrop sind bisher 33.000 Erklärungen von 37.000 eingegangen, rund 89 Prozent. Davon wurden rund 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Dennis Nosthoff, Leiter des Finanzamts Bottrop. Mit der Abgabenquote von 90 Prozent „liegen wir im Mittelfeld im Vergleich zu anderen Häusern“, präzisiert Sprecher Georg Janinhoff. Es gebe Finanzämter mit viel besseren, aber auch welche mit viel schlechteren Quoten.
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Woran es liegt, dass manch Eigentümer bzw. Eigentümerin immer noch keine Grundsteuererklärung eingereicht hat, dazu kann das Finanzamt keine Auskunft geben. Mögliche technische Probleme etwa mit dem Online-Portal Elster schließt Georg Janinhoff aber aus; Rückmeldungen dieser Art registriere die Behörde nicht.
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Janinhoff unterstreicht, dass auch ein Schätzbescheid – die letzten gehen nach der Sommerpause raus – nicht von der Verpflichtung entbindet, die Erklärung abzugeben. Das ist weiterhin möglich über das Online-Finanzamt Elster. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de und die telefonische Hotline unter 02041 691 1959, von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, stehen weiterhin zur Verfügung“, betont Finanzamtsleiter Dennis Nosthoff.
Der Beratungsbedarf an der Hotline zur Erstellung der Erklärung halte sich aber inzwischen in Grenzen. „Natürlich kommen noch Anrufe, aber deutlich weniger als zu Beginn“, berichtet Georg Janinhoff. Dagegen gehe es an der Hotline verstärkt um Fragen zum Thema Einspruch einlegen gegen den bereits zugestellten Grundsteuerbescheid.
Grundsteuerreform: Kommunen setzen ab 2024 die neuen Hebesätze fest
Grundsätzlich gilt laut Finanzamt: Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Dabei sei beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren – also insgesamt möglichst ohne höhere Belastung für die Bürger.