Bottrop. Ende Januar musste die Grundsteuererklärung eingereicht sein. In Bottrop haben sie erst knapp 70 Prozent abgegeben. So geht es jetzt weiter.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. „Im Finanzamt Bottrop liegen insgesamt 26.600 Erklärungen vor, rund 68 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Dennis Nosthoff, Leiter des Finanzamts Bottrop.
„Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“ Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen.
Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont der Leiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“
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Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Dennis Nosthoff weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“
Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Info-Plattform weiterhin online
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin geschaltet. Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.
„Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, so der Leiter. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären.“ Die Hotline ist unter 02041-691-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.
Hintergrund: In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.