Bochum. Um illegale Geschäfte im Gefängnis geht es in einem neuen Drogenprozess. Die beiden Angeklagten haben bereits früher sehr hohe Strafen kassiert.

Trotz intensiver Kontrollen soll es ein ehemaliges Pärchen geschafft haben, Drogen und Handys in die JVA Bochum zu schmuggeln. Zum Beispiel mit einer Sendung, die als Verteidigerpost deklariert war. Seit Donnerstag (23.) stehen der 34-jährige Mann und die gleichaltrige Frau vor dem Bochumer Landgericht.

Straftaten aus dem Gefängnis heraus beauftragt

Zur Tatzeit zwischen September 2021 und Juni 2022 saß der Angeklagte wegen gemeinsamer Drogengeschäfte in Datteln in U-Haft in der JVA Krümmede, seine damalige Partnerin war in Freiheit. In gegenseitiger Absprache sollen sie weiterhin mit Drogen gedealt haben, um so seinen Lebensunterhalt dauerhaft aufzubessern.

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Trotz des damals laufenden Verfahrens wegen Drogenhandels soll 34-Jährige seine Partnerin aus dem Knast heraus angewiesen haben, weiterhin Betäubungsmittel, vor allem Cannabis, zu erwerben und zum Teil in die JVA zu schleusen. Dort sollte das Rauschgift mit Gewinn verkauft werden. Auch draußen in Freiheit sollte die Frau dealen.

Zweimal soll die angeklagte Frau ein Paket mit doppeltem Boden in die Krümmede gesandt haben. Inhalt: jeweils Handys nebst Zubehör, einmal 50 Gramm Haschisch, einmal 95 Gramm Haschisch.

In der „Verteidigerpost“ waren 30 Gramm Hasch versteckt

Ein weiteres Mal, so der Vorwurf, habe sie einen Brief, der als Verteidigerpost ausgewiesen war, zusammen mit 30 Gramm Haschisch in die JVA geschickt. Wieder ein anderes Mal habe sie auf Anweisung des Mitangeklagten rund 50 Gramm Haschisch angekauft und das Zeug in einem Paket auf einer öffentlichen Toilette in einem Supermarkt versteckt. Dort soll es ein Bote abgeholt und in die JVA verbracht haben soll. Zuletzt habe sie im Juni 2022 ein Paket mit Handys und Zubehör an die JVA geschickt. Nur teilweise wurden die Sendungen vom JVA-Personal abgefangen.

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Das Ex-Pärchen steht wegen dieser Vorwürfe schon zum zweiten Mal vor dem Landgericht. Bereits im August 2023 hatte eine Strafkammer den Mann zu insgesamt 13 Jahren und die Frau zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt. Dagegen legten sie Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied darüber aber erst im August 2024 – nachdem im Frühjahr 2024 die gesetzliche Teillegalisierung von geringen Mengen Cannabis in Kraft getreten war. Weil einige der angeklagten Taten, solche, bei denen es um geringe Mengen geht, jetzt möglicherweise gar nicht mehr strafbar sind, hob der BGH das Bochumer Urteil auf.

Nun muss eine andere Strafkammer eine neue Strafe bilden. Im ersten Prozess waren die Angeklagten überwiegend geständig. In der jetzigen Hauptverhandlung haben sie sich noch nicht geäußert.