Bochum. Der VRR ändert sein Tarifsystem. Das wirkt sich auch auf die ÖPNV-Tickets in Bochum aus. Warum das einige Jugendliche besonders betrifft.

Ab März gelten neue Ticketpreise für Bus und Bahn – hier in Bochum bei der Bogestra und im ganzen Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Zudem entfallen dann diverse Ticketoptionen. Darunter zahlreiche Angebote für Gelegenheitsfahrer, wie das „10er-Ticket“ und das Kurzstreckenticket. Eine besondere Regelung könnte nun dazu führen, dass Jugendliche künftig auf einigen Strecken mehr zahlen müssen als Erwachsene.

Mutter beklagt: höhere Kosten oder weniger Selbstständigkeit für den Sohn

Der VRR hatte angekündigt, mit der Reform „intuitiver, übersichtlicher und in den allermeisten Fällen günstiger“ zu werden. Als günstige Alternative zu anderen Tickets wurde dabei das „eezy-Ticket“ angepriesen, das via App funktioniert. Statt eines Pauschalpreises zahlen die Nutzer hier je nach gefahrener Strecke. Jugendliche allerdings dürfen dieses Ticket aktuell nicht eigenständig nutzen. Auch für kurze Strecken müssen sie also entweder das Einzelticket oder das „4er-Ticket“ kaufen – ab einem Alter von 15 Jahren zum Erwachsenentarif.

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Alke von Heimburgs Sohn, 15 Jahre alt, nutzt den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur gelegentlich – zum Breispiel, um nach der Orchesterprobe in der Schule mit seinem Instrument nach Hause zu fahren. Die Familie verzichtet bislang bewusst auf ein Abo-Ticket, da es für ihre Bedürfnisse nicht rentabel ist. Doch ab März wird das spontane Bus- und Bahnfahren für ihn so deutlich teurer, besonders auf kurzen Strecken: „Für mich bedeutet das ab März mehr Fahrdienste und für meinen Sohn weniger Selbstständigkeit oder wir müssen halt bezahlen“, kritisiert sie.  

Zugang zum eezy-Ticket für Jugendliche soll kommen

In einer Stellungnahme verteidigt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Regelungen: Zwar stimme es, dass Fahrgäste ab 15 Jahren den Erwachsenenpreis zahlen müssten. Dieses gelte aber in allen Verbünden in NRW und in nahezu allen Verbünden bundesweit. „Die Beschränkung von eezy ab 18 Jahren basiert auf der gesetzlichen Regelung zur Geschäftsfähigkeit“, informiert Sabine Tkatzik, Pressesprecherin des VRR. „Wir arbeiten aktuell an Möglichkeiten, auch Personen unter 18 Jahren den Zugang zu eezy zu ermöglichen.“ Einen genauen Zeitplan nennt sie dafür aber noch nicht.

Der VRR hebt außerdem hervor, dass Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren gut mit bestehenden ÖPNV-Tickets abgedeckt seien. Rund 70 Prozent von ihnen im Verbundraum besitzen laut VRR einen Schülerzeitfahrausweis, entweder vom Schulträger gestellt oder selbst bezahlt. Nur etwa 30 Prozent würden also kein solches Ticket besitzen.

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Nicht bekanntgegeben hat der VRR aber den Anteil der Fahrgäste, die zwar unter 18 Jahren, aber nicht mehr in der Schule sind. Auszubildende sowie Absolventinnen und Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes etwa. Oder auch junge Menschen, die nach der 11. Klasse am Gymnasium den praktischen Teil des Fachabiturs absolvieren.

Laut VRR bestünden allerdings zumindest bei den Schülern im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren, die keinen Schülerzeitfahrausweis besitzen, auch keine Anhaltspunkte, dass sie stattdessen vorwiegend Kurzstrecken fahren würden. 

Kurzstreckenticket wird abgeschafft: weitere Kritik

Wegen der Abschaffung letzterer hatte der VRR auch schon Kritik aus anderen Teilen der Bevölkerung erhalten. Bei einer Umfrage dieser Redaktion kritisierten mehrere Teilnehmer, dass gerade auch Seniorinnen und Senioren unter der Reform leiden würden. Michael Ostermann ergänzte, dass das „eezy-Ticket“ für viele von ihnen zudem keine wirkliche Option sei – allein schon, weil viele Senioren die Nutzung des Smartphones herausfordere.

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