Bochum. Das Amtsgericht hat eine 46-Jährige wegen eines Kraftausdrucks gegenüber dem CDU-Politiker verurteilt. Um diesen Kommentar im Internet geht es.

Ihre Wortwahl in einem Internet-Kommentar kommt eine Bochumerin teuer zu stehen. Auf der Plattform X (vormals Twitter) hatte sie den Kanzlerkandidaten der CDU, Friedrich Merz, mit einem Schimpfwort beleidigt, wie das Amtsgericht Bochum am Donnerstag entschied. Die Richterin verurteilte die 46-jährige Angeklagte zu einer Geldstrafe.

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Am 27. März 2024 hatte sie über ihren X-Account einen Beitrag eines anderen Nutzers mit den Worten kommentiert: „Was für ein dummes und empathieloses Arschloch, dieser Herr Friedrich Merz.“

Das Büro des Spitzenpolitikers entdeckte diesen Kraftausdruck: Merz stellte Strafantrag. Und so landete der Fall bei der Bochumer Strafjustiz.

Eine Amtsrichterin verdonnerte die Angeklagte, die Bürgergeld bezieht, zunächst im Wege einer schriftlichen Verurteilung (Strafbefehl) zu 500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze à 10 Euro). Dagegen legt die 46-Jährige aber Einspruch ein, so dass es nun doch einen öffentlichen Prozess gab.

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Dort zeigte die Angeklagte keinerlei Verständnis für die Strafe. Ihre Meinung zu Merz würde sie heute zwar „anders formulieren“, sagte sie, gleichzeitig kritisierte sie den Politiker aber erneut, in dem sie beispielhaft vortrug, was sie an ihm nicht mag. „Ich könnte hier noch bis Weihnachten sitzen.“

Ihre Verteidigerin erklärte, dass die Wortwahl ihrer Mandantin zwar „nicht charmant“ gewesen sei, dennoch sei sie nur als Kritik an der Politik von Merz gemeint gewesen und „von der Meinungsfreiheit gedeckt“.

„Aus meiner Sicht bleibt diese Wortwahl strafbar.“

Das sahen sowohl die Amtsanwältin der Staatsanwaltschaft als auch die Richterin völlig anders. Die Verwendung insbesonders des Wortes „Arschloch“ sei „reine Schmähkritik“. „Aus meiner Sicht bleibt diese Wortwahl strafbar.“

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Sie verhängte eine Geldstrafe, die mit 750 Euro höher ausfiel als der Strafbefehl. Zwar blieb es bei den 50 Tagesätzen, aber die jeweilige Höhe wurde von zehn auf 15 Euro erhöht, weil dies die übliche Tagessatzhöhe für Bürgergeldempfänger sei.

Gegen das Urteil kann die Angeklagte Berufung einlegen. Sie ist wegen Beleidigung schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie einer Polizistin in Wattenscheid den Mittelfinger gezeigt hatte.