Bochum. Im August 2024 beantragte eine Wattenscheider Familie Wohngeld bei der Stadt. Bisher geht sie leer aus. Die Stadt sagt, wo das Problem liegt.

Im August hat eine Familie aus Wattenscheid bei der Stadt Bochum ihren Antrag auf Wohngeld eingereicht. Seitdem warte sie, bisher passiert sei – nichts. Eine Rückmeldung aus dem Amt für Soziales habe sie bisher nicht bekommen. Woran liegt das?

Eigentlich habe die Familie das Wohngeld gar nicht erst beantragen wollen. Das schildert uns ein Ehrenamtlicher (79), der sich gemeinsam mit seiner Frau um Bedürftige kümmert. Der Wattenscheider habe einen Minijob, verdiene gerade knapp über 500 Euro im Monat. Seine Frau bekomme Mindestlohn, die Familie hat ein Kind. „Im August hat die Familie dann doch Wohngeld beantragt“, so der Helfer, der wie auch die Familie anonym bleiben möchte.

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Im Oktober hätten die Ehrenamtler sich erstmals bei der Stadt Bochum erkundigt, ob es schon Neuigkeiten zu dem Antrag gibt. Das hätten die Sachbearbeitenden verneint. Im Dezember habe es dann die nächste Nachfrage gegeben. Auf Nachfrage habe man dem 79-Jährigen da gesagt: „Der August ist noch lange nicht dran.“ Es gebe zu viele Antragstellende und zu wenig Personal, gibt er im Gespräch mit unserer Redaktion wieder.

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Was sagt die Stadt Bochum dazu? Auf Anfrage unserer Redaktion heißt es: „Zum 1. Januar 2023 ist eine Wohngeldreform in Kraft getreten, mit der eine strukturelle Reform zur Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger bei den Wohn- und Energiekosten auf den Weg gebracht wurde“, so Stadtsprecher Peter van Dyk. Durch die Reform gebe es auch in Bochum und deutschlandweit deutlich mehr Haushalte, die wohngeldberechtigt sind, was zu einer erheblichen Belastung der Wohngeldbehörden führe.

Stadt Bochum: Keine Anträge sind gänzlich unbearbeitet

Hinzu komme die Komplexität der Anspruchsvoraussetzung und den damit einzureichenden Unterlagen. „Dies hat zur Folge, dass viele Anträge nicht vollständig eingereicht werden und entsprechende Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden“, so van Dyk weiter. Das sei notwendig, um rechtssicher über die Anträge entscheiden zu können. Wenn eine Unterlage fehlt, diese nachgefordert werden muss und in der Zwischenzeit beispielsweise der Arbeitgeber gewechselt hat, seien ebenfalls wieder neue Nachweise beizubringen.

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Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, liege die Bearbeitungsdauer bei Erstanträgen bei etwa zwei Monaten. Gänzlich unbearbeitete Anträge gebe es bei der Stadt Bochum hingegen nicht. „Aktuell befinden sich rund 3900 Anträge in laufender Bearbeitung; nur rund 500 von ihnen sind hinsichtlich der Mitwirkung der Antragstellenden fertig (,bearbeitungsreif‘) und warten lediglich auf die Zahlbarmachung“, sagt van Dyk.

Das widerspricht den Angaben der Familie aus Wattenscheid, die schildert, seit vier Monaten gar keine Rückmeldung bekommen zu haben. Weil die Familie anonym bleiben möchte, kann die Stadt Bochum jedoch keine Angaben zum konkreten Fall machen.

Die beiden Ehrenamtler, die sich um die Familie kümmern, hoffen indes, dass deren Antrag bald bearbeitet wird und „Leute, die es wirklich brauchen, das Geld bekommen“.

Das Amt für Soziales der Stadt Bochum befindet sich nicht im Rathaus, sondern im Husemannkarree in der Bochumer Innenstadt.
Das Amt für Soziales der Stadt Bochum befindet sich nicht im Rathaus, sondern im Husemannkarree in der Bochumer Innenstadt. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Servicehotline der Stadt Bochum

Die Stadt Bochum hat eine Hotline eingerichtet, die nicht nur allgemeine Fragen zum Thema beantwortet, sondern zu bestimmten Zeiten auch zur Wohngeldstelle durchstellen kann. Sofern eine besondere Dringlichkeit besteht, könne diese telefonisch oder durch persönliche Vorsprache am Service-Point im Amt für Soziales dargelegt werden. Dieser ist unter 0234 910-4620 erreichbar.

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