Bochum. Zahlreiche Wohnwagen wurden am Montag bei einem Brand in Bochum-Langendreer zerstört oder beschädigt. Das rät die Verbraucherzentrale.
Zahlreiche Urlaubsträume sind in der Nacht zu Montag wohl erst einmal geplatzt, als im Bochumer Osten ein Feuer zahlreiche Wohnmobile und Wohnwagen zerstört hat. Rund 100 Fahrzeuge, neben Campern auch Transporter, Pkw und Anhänger mit Booten, wurden bei dem Großbrand teils vollständig zerstört, teils stark beschädigt. Während die Brandursache von der Polizei noch geklärt wird, stellt sich für viele der Besitzer dieser Fahrzeuge die Frage, wie sie nun weiter vorgehen müssen, um möglichst nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
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Wichtig sei es nun, möglichst zeitnah zu handeln und sich bei der eigenen Versicherung zu melden, erklärt Rita Reichard von der Verbraucherzentrale NRW – sofern das Fahrzeug denn versichert sei. Dafür sei es hilfreich, alle Schäden gründlich zu dokumentieren, um die Schäden bei der Versicherung nachzuweisen. Das sei auch dann wichtig, wenn das Fahrzeug durch den Brand komplett zerstört wurde.
Wer zahlt für die vielen Schäden nach dem Großbrand in Bochum-Langendreer?
Ob und wie die Versicherung für den Schaden aufkomme, das komme auf die Art der Versicherung an. Etwa, ob eine Vollkaskoversicherung bestehe oder eine Teilkaskoversicherung – und ob das Auto saisonal abgemeldet oder gerade angemeldet sei, denn auch dann würden abhängig von Versicherung und Vertrag unterschiedliche Formen des Versicherungsschutzes bestehen.
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Wenn die Brandursache und die Frage nach der Schuld schließlich geklärt seien, greife in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacher müsse selbst für den Schaden aufkommen – sofern überhaupt ein Verursacher gefunden wird. Die eigene Versicherung könnte das Geld dann normalerweise zurückholen.
Für diejenigen, die keine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben, sieht die Situation etwas anders aus. In diesem Fall bleibt nur der Weg über die Haftpflichtversicherung des Verursachers, wenn dieser ermittelt werden kann. Sollte der Brand durch einen Dritten verursacht worden sein, wie etwa durch fahrlässiges Verhalten oder Brandstiftung, können Betroffene, beziehungsweise deren Anwälte versuchen, Schadenersatzansprüche direkt bei dem Verursacher oder dessen Versicherung geltend zu machen. Hier empfiehlt Reichard, sich Unterstützung zu holen, um die rechtlichen Schritte bestmöglich einzuleiten.
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Anwalt suchen voraussichtlich sinnvoll – besonders für alle ohne Versicherung
Generell aber sei wohl für alle Betroffenen sinnvoll: „Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das vereinfacht auch die Korrespondenz mit den Versicherungen und beschleunigt häufig die Leistungen.“ Auch weil der Großbrand in Langendreer ein spezieller Fall sei, bei dem rechtlich sicher noch einiges zu klären sei – etwa, ob der Brandschutz ordnungsgemäß eingehalten wurde.
Außerdem rät Reichard: „Listen anfertigen, Fotos durchgehen, Rechnungen heraussuchen.“ Auch das Inventar des Fahrzeugs zu dokumentieren und die Informationen darüber an die eigene Versicherung zu übermitteln, sei sinnvoll. Gerade der lose Hausrat in Wohnmobilen und Wohnwagen beispielsweise werde in der Regel zwar nicht von Kaskoversicherungen oder auch der Hausratsversicherung abgedeckt, aber dafür unter Umständen von der Haftpflichtversicherung des Verursachers.