Bochum. Er arbeitete bei einem Bochumer Großhandel und gab heimlich zu viel Ware aus: Dafür stand ein 34-Jähriger jetzt mit einem Komplizen vor Gericht.

Roastbeef, Tomahawk-Steaks, argentinische Steaks, Rinderkugeln, Käseblocks, Lachsfilet, Mozzarella: Tagtäglich hatte ein 34-jähriger Familienvater als Verkäufer in einem Bochumer Großhandel mit hochwertigen Lebensmitteln vielerlei Art zu tun. Das nutzte er schamlos aus, indem er solche Waren in großem Stil heimlich beiseite schaffte. Am Freitag wurde er vom Schöffengericht wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt.

Wegen eines schlechten Gewissens ging der Täter zum Betriebsrat des Bochumer Großhandels

„Es tut mir aufrichtig leid“, sagte der bisher unbestrafte Mann aus Castrop-Rauxel. Das Bedauern war glaubhaft, denn er selbst war es gewesen, der seine Treulosigkeiten offenbart hatte. Er bekam ein schlechtes Gewissen und wandte sich an den Betriebsrat. Kurz darauf wurde er gefeuert, obwohl er gern bei dem Großhandel geblieben wäre.

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Der Angeklagte hatte im März und April 2020 in sieben einzelnen Fällen hochwertige Lebensmittel, vor allem Fleisch, in viel höheren Mengen an einen ihm bekannten Kunden (35) herausgegeben als es in dessen Auftrag ausgewiesen war. Die Kartons waren bis zu 20 Kilo schwer. Der Verkäufer wusste, dass die überhöhte Menge nicht bezahlt werden wird. Die Beute wurde später auf eigene Rechnung verkauft und der Erlös geteilt. Der Wert der Ware: 15.378 Euro.

Angeklagte Frau verkauft argentinisches Steak auf Ebay

Auch der Kunde, ein damaliger Einzelhändler aus Bottrop, saß mit auf der Anklagebank. Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei. Und dies nicht zum ersten Mal: Vor fast zehn Jahren hatte er wegen Hehlerei und Betruges schon mal vier Jahre und zwei Monate Haft verbüßt. Auch er war jetzt im Prozess geständig.

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Ebenfalls vor Gericht stand seine Ehefrau. Sie saß mit einem gemeinsamen Baby auf der Anklagebank. Eines der erschlichenen argentinischen Steaks hatte sie über die Internet-Plattform Ebay-Kleinanzeigen verkauft. „Es war ihr klar, dass das nicht legal war“, sagte ihre Verteidigerin. Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Angeklagte gegen Zahlung von 600 Euro ein. Das Geld fließt auf Bitten der Staatsanwältin an das Bochumer Tierheim. „Das ist neulich so verwüstet worden“, begründete die Anklägerin ihre Auswahl und meinte einen rabiaten Einbruchdiebstahl im vorigen Oktober.

Bochumer Richter: „Sie haben das Vertrauen Ihres Arbeitgebers missbraucht, schwerstens“

Der damalige Verkäufer vom Großhandel bekam ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Zudem muss er 2400 Euro zahlen, ebenfalls an das Tierheim Bochum. „Sie haben das Vertrauen Ihres Arbeitgebers missbraucht, schwerstens“, sagte der Richter.

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Der 35-jährige Hehler wurde härter bestraft, weil er vorbestraft ist: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Als Auflage muss er 2400 Euro an den Kinderschutzbund Bochum überweisen. Auch den Beuteschaden (rund 8000 Euro) muss er dem Großhandel noch erstatten. Weil er viele Kinder hat, bat sein Anwalt um eine Reduzierung der Geldauflage. Das lehnte die Justiz ab: „Es soll ja weh tun“, sagte die Staatsanwältin.