Bochum. Zwei Heranwachsende sind für einen spontanen Raubversuch verurteilt worden. Einer drohte mit einem Messer. Warum sie trotzdem milde davonkamen.

„Überfall! Geld her!“ Mit diesen Worten stürmte ein damals 17-Jähriger mit einem Messer in der Hand einen Kiosk in Bochum. Doch der Betreiber (61) der Bude reagierte sehr robust: „Gibt nix Geld! Willst du mich verarschen?“ Am Dienstag wurden der Räuber und mit ihm auch sein Komplize, der im Türrahmen Schmiere gestanden hatte, vom Bezirksjugendschöffengericht verurteilt.

Einer der Täter sagte über den Kiosk-Betreiber: „Der wird schon Angst haben“

Das Verbrechen ereignete sich am 22. März 2023 in Günnigfeld. Die beiden vorbestraften Täter (damals 17 und 18, heute beide 19) heckten bei einem alkoholischen Umtrunk mehr oder weniger spontan aus, eine ihnen bekannte Trinkhalle auszurauben. „Der wird schon Angst haben“, sagte einer.

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Der 17-Jährige kannte den Besitzer sogar persönlich. Der Überfall scheiterte aber kläglich. Der 61-Jährige schrie laut und warf eine Wasserflasche nach den Tätern. Diese suchten sofort das Weite – ohne Beute.

„Ein riesengroßer Mist, den Sie da gebaut haben“, sagt die Staatsanwältin zu den beiden geständigen und reuigen Angeklagten. Nach Erwachsenenstrafrecht stünde auf eine solche Tat, wäre sie vollendet worden, eine Mindeststrafe von drei Jahren. Hier griff allerdings das Jugendstrafrecht, bei dem der erzieherische und nicht der strafende Aspekt im Vordergrund steht. Entsprechend milde fiel das Urteil aus.

Angeklagter stand schon mal mit seinem kriminellen Vater vor Gericht

Der Täter mit dem Messer wurde wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zur Ableistung von 20 Sozialstunden verurteilt. Zudem muss er sechs Monate lang mit einem Sozialpädagogen zusammenarbeiten, um sein Leben besser in den Griff zu bekommen.

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Der andere, der Schmiere gestanden hatte, kam mit einer „Verwarnung“ davon. Er hatte sich nach der Tat als Erster der beiden bei der Polizei gestellt. Der heute 19-Jährige wuchs in sehr schwierigen Familienverhältnissen auf. Erst im vorigen Juni stand er zusammen mit seinem kriminellen Vater (38) vor dem Landgericht. Dieser wurde wegen einer schweren Gewalttat zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und sitzt im Gefängnis. Sein Sohn musste im November drei Wochen Dauerarrest abbrummen.

Angeklagter befindet sich in „komplett desolater Situation“

Zurzeit befindet sich der junge Herner in einer „komplett desolaten Situation“, wie die Richterin sagte. Er ist wohnungslos, nicht krankenversichert und hat keine Ausbildung. Was er denn mal machen wolle, fragte die Richterin. Antwort: „Was Handwerkliches. Garten- und Landschaftsbau.“ Auch er wird zurzeit von einem Sozialpädagogen regelmäßig betreut, um nicht erneut auf die schiefe Bahn zu geraten.

Sein Verteidiger ermahnte ihn, mit Kriminalität nicht sein Leben zu vergeuden: „Straftaten sind Zeitverschwendung: Man sitzt immer wieder vor Gericht und verschwendet Zeit.“