Bochum. Viel Sonne, viel Regen: Da wachsen Hecken sehr schnell. Eine Vogelschützerin aus Bochum warnt davor, sie zu sehr zu schneiden. Sie schreitet ein.

Christa Becker vom Bochumer Naturschutzbund ist besorgt – wegen des Wetters und wegen der Vögel. Wegen des relativ häufigen Wechsels von Sonne und Regen herrscht seit einiger Zeit „Wuchswetter“: „Alle, die einen Garten haben, staunen, wie üppig die Hecke oder die Sträucher gewachsen sind. Sozusagen von heute auf morgen. Schnell ist die Heckenschere herausgeholt und das starke Wachstum des Grüns wird bekämpft.“ Und genau da liegt das Problem: Vogelnester in den Hecken werden beschädigt oder gar zerstört. Und das ist streng verboten.

Diese Texte haben viele Menschen interessiert

Die Naturschützerin verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz, in dem das Beschneiden von Hecken und Sträuchern geregelt ist. „Ein radikaler Rückschnitt, also ,auf den Stock gesetzt‘ oder gar gerodet, ist erlaubt in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. Vom 1. März bis zum 30. September darf der Gartenbesitzer seinen Hecken und Sträuchern einen Form- und Pflegeschnitt verpassen. Die Kontur der Hecke oder der Sträucher wird ein wenig in Form gebracht, mehr aber auch nicht. Alles andere verstößt gegen das Gesetz.“

Von März bis September ist nur ein kleiner Formschnitt erlaubt

Von März bis September, erläutert Christa Becker, brüten die heimischen Vögel und auch die Zugvögel. Ein radikaler Rückschnitt nehme ihnen und ihren Nestern und somit ihrer Brut den Schutz vor Regen, starker Sonne und Wind. Auch der Schutz vor den zahlreichen freilaufenden Katzen, die auf Vogeljagd gehen, verschwinde. „Amsel, Rotkehlchen, Heckenbraunelle, der kleine Zaunkönig, gerne etwas bodennah in einer dichten Hecke – das sind unsere bekanntesten Heckenbrüter.“

+++ Folgen Sie der WAZ-Lokalredaktion Bochum auf Instagram! +++

In Querenburg entdeckte sie nun eine Hecke, die vor einigen Tagen durch einen Radikalschnitt bearbeitet wurde. Das gesamte Gehölz sei freigelegt und alle schützenden Zweige und Blätter abrasiert worden.

Christa Becker hat Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde erstattet. Dort werden verbotene Heckenrückschnitte jedes Jahr gemeldet. Aktuell liegen für das Jahr 2024 vier Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern vor. „Mehrere haben sich vorab darüber informiert, was erlaubt ist und was nicht“, sagt eine Stadtsprecherin. Bei einem Verstoß (auf Stock setzen oder entfernen) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.