Bochum. Städte müssten illegales Gehwegparken ahnden, so ein Gerichtsurteil. Bochum verhängt dafür bereits Bußgelder. Das reicht aber nicht, so Kritiker.

Schon lange ärgern sich Anwohnerinnen und Anwohner des Lenneplatzes in Bochum-Grumme. Weil immer wieder die Bürgersteige mit Autos zugeparkt sind, bleibt kein Platz für Fußgänger. Auch Rettungswege seien zum Teil versperrt. Kein Einzelfall, wie Karl-Heinz Hüsing vom Kreisverband Bochum im Verkehrsclub Deutschland (VCD) weiß. Zu selten, so das Argument des VCD, würden Vergehen dieser Art gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet. Bis jetzt.

Urteil: Kommunen müssen illegales Gehwegparken bestrafen

Denn nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig stehe fest: „Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt.“ Und das ist, so der VCD, auch in Bochum häufig genug der Fall. Er fordert daher die Stadt Bochum auf, „die Straßenverkehrsordnung ab sofort durchzusetzen, um so ausreichend Platz für Fußgänger zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass jahrzehntelang weggeschaut wird und andere Verkehrsteilnehmende das Nachsehen haben.“

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Nach Ansicht des VCD „haben parkende Autos auf Gehwegen nichts verloren“. Und das gelte auch für das sogenannte aufgesetzte Parken, bei dem ein Teil des Fahrzeugs auf dem Bürgersteig und der andere auf der Straße steht. Zwar sei das Gehwegparken lange Zeit nur wenig geahndet worden. „Doch das bedeutet mitnichten, dass es legal wäre. Parkende Autos, die den Gehweg verengen, sind für Menschen mit Kindern, mit Rollatoren oder Rollstühlen eine schwerwiegende Einschränkung.“

Zehntausende Parkplätze im Ruhrgebiet könnten wegfallen

Setzt die Stadt Bochum das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um, könnte ein Teil der bislang als Parkplätze genutzten Flächen im gesamten Stadtgebiet wegfallen; vermutlich mehrere tausend Stellplätze. Der Verkehrsdezernent einer Großstadt im Ruhrgebiet geht davon aus, dass in der Region „über kurz oder lang zehntausende Parkmöglichkeiten verschwinden.“

Und in Bochum? Noch hält sich die Stadt mit Äußerungen zu den Konsequenzen zurück, die sich aus dem Urieil des Bundesverwaltungsgerichts ergeben. „Da die genaue Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, kann die Frage zurzeit nicht beantwortet werden“, so die Antwort der Stadt auf Anfrage dieser Redaktion. Sobald die Begründung vorliege, werde über das weitere Vorgehen beraten. Auch der Deutsche Städtetag hält sich mit einer Beurteilung noch zurück und verweist auf die noch ausstehende Urteilsbegründung.

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Allerdings stellt die Stadt Bochum fest: „Parken auf Gehwegen ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten, sofern es nicht ausdrücklich durch eine Beschilderung oder Parkflächenmarkierung erlaubt ist“, so Stadtsprecher Peter van Dyk. 

Tatsächlich ist schon jetzt die Zahl der Vergehen nicht unerheblich. „Im vergangenen Jahr wurden in gut 13.000 Fällen, in denen verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt oder gehalten wurde, Verwarnungs-/Bußgeldverfahren aufgrund von Anzeigen der städtischen Verkehrsüberwachung eingeleitet“, so van Dyk. Deren Höhe beläuft sich auf insgesamt mehr als 900.000 Euro. Insgesamt hat die Stadt Bochum 2023 „Einnahmen durch Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr“ in Höhe von 2,8 Millionen Euro erzielt. In den Jahren davor waren es drei Millionen Euro (2022) und 1,9 Millionen Euro (2021); jeweils ein Drittel davon wegen des Parkens auf Gehwegen.

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