Bochum. Gut drei Jahre nach einem äußerst brutalen Raubmord in Bochum beginnt ein zweiter Prozess gegen einen Tatverdächtigen. Jahrelang war er in Polen.

Dieses äußerst brutale und gnadenlose Verbrechen hatte damals die ganze Stadt Bochum entsetzt: Am 4. Februar 2019 um 16 Uhr hatten zwei Männer einen damals 68-jährigen Rentner in seinem Einfamilienhaus an der Sechs-Brüder-Straße in der Kappskolonie in Hordel ausgeraubt und qualvoll umgebracht. Einer (37) ist bereits im April 2020 verurteilt worden – „lebenslänglich“ wegen Mordes. Am Montag (21.) startet der Prozess gegen einen 36-Jährigen, der der zweite Mörder sein soll.

Bochumer Urteil von 2020: Lebenslange Haft wegen Mordes aus Habgier

Die Staatsanwaltschaft hätte diesen Mann gern schon in dem damaligen Prozess auf der Anklagebank gesehen. Aber er war nicht greifbar, weil er in seinem Heimatland Polen eine mehrjährige Haftstrafe wegen anderer Gewaltdelikte absaß. Diese ist bis 2025 datiert; sie wurde aber für den Bochumer Mordprozess unterbrochen, denn im vorigen Oktober hat die polnische Justiz den Mann ins Ruhrgebiet überstellt. Er sitzt in der JVA Essen ein.

Ein Geständnis liegt nicht vor. Verteidiger Martin Gentz erklärte am Freitag auf WAZ-Anfrage: „Mein Mandant wird zunächst vom Schweigerecht Gebrauch machen.“

Die Mörder in dem Haus in Bochum-Hordel zeigten kein Erbarmen

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Zusammen mit dem 37-jährigen Mörder war im April 2020 auch ein 24-Jähriger verurteilt worden (dreieinhalb Jahre Haft). Er hatte mit einem Pkw damals die beiden Mörder zum Tatort gefahren. Dem damaligen Urteil zufolge waren sie mit Sturmhauben maskiert, trugen Handschuhe und hatten ein Brecheisen („Kuhfuß“) und zwei Rollen Panzer-Klebeband dabei. Als sie bereits ins Haus eingedrungen waren, erschien der Hauseigentümer.

„Was ist denn hier los!?“ rief er. Dann geschah das Unfassbare. Weil der Rentner sich wehrte, schlug ihm der 37-Jährige mit dem Brecheisen gegen den Kopf. Ein Kampf begann, den der 68-Jährige nicht gewinnen konnte. Am Ende lag er bäuchlings auf dem Boden im Wohnzimmer und war mit dem Klebeband an den Armen auf dem Rücken und an den Füßen gefesselt. Das Gesicht hatten die Täter in vier Lagen umwickelt, so dass die Nase verbog. „Ich krieg keine Luft!“, lauteten die letzten Worte. Er erstickte.

Lebensgefährtin des Mordopfers hatte Todesangst

Die beiden Täter (jeweils hinter einer Mappe) beim ersten Prozess im Oktober 2019 in Bochum. Vorne der Hauptangeklagte. Er bekam „lebenslänglich“.
Die beiden Täter (jeweils hinter einer Mappe) beim ersten Prozess im Oktober 2019 in Bochum. Vorne der Hauptangeklagte. Er bekam „lebenslänglich“. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Zuvor hatten die Täter auch dessen Lebensgefährtin (damals 71) im Haus überfallen. Der 37-Jährige brachte sie in der Küche gewaltsam zu Boden und warf ihr eine Jacke über den Kopf. Dort verharrte sie, so der Richter im Urteil, „zusammengekauert, nahezu reglos und in Todesangst“.

Die Mörder durchwühlten das ganze Haus nach Wertsachen, machten aber nur nur geringer Beute, persönliche Sachen mit nur ideellem Wert, angeblich auch 1000 Euro Bargeld. Um 17.51 Uhr setzte die 71-Jährige einen Notruf ab.

Bochumer Mordkommission ermittelte mit äußerster Akribie – und Erfolg

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Fast drei Monate waren die Räuber auf der Flucht. Nach äußerst aufwendiger Kriminalarbeit fasste die Polizei Ende April 2019 den Fahrer sowie einen der Täter, die im Haus waren. Nun, fast drei Jahre später, steht auch der dritte Tatverdächtige vor Gericht.

„Er nahm den Tod gleichgültig hin. Er tötete, um Beute zu machen“, hatte der damalige Richter Josef Große Feldhaus, der Vorsitzende des Schwurgerichts, zu dem Hauptangeklagten (37) gesagt. Diesmal wird dieser Richter aber nicht am Prozess teilnehmen. Nach WAZ-Informationen hält er sich in diesem zweiten Prozess für befangen, so dass sein Stellvertreter Jens Happe die Hauptverhandlung leiten wird.